Krankentagegeld - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Krankentagegeld

Eine Krankentagegeldversicherung dient zur Deckung der Kosten des Verdienstausfalls aufgrund vollständiger Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfallfolgen (§ 1 AVB KTV).


Das Tagegeld ist maximal in Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Versicherten abzuschließen und wird ohne Kostennachweis als Tagessatz ausgezahlt. Hier gilt, dass das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit resultierende, Nettoeinkommen nicht übersteigen darf.


Als Monatsnettoeinkommen wird der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung zugrundegelegt. Bei Angestellten beläuft es sich auf 80% des durchschnittlichen Bruttoverdienstes der letzten zwölf Monate. Für Selbständige und Freiberufler gilt als Nettoeinkommen der Gewinn gemaß § 2 Abs. 2.1 Einkommenssteuergesetz (ESTG) aus der im Antrag angegebenen Tätigkeit (siehe Krankenkontrollen).


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