Betriebliche Krankenversicherung - umfangreiche Informationen zur BKV
 
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Die betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) verbessert den Versicherungsschutz privat oder gesetzlich versicherter Arbeitnehmer.


  • Sie wird vom Arbeitgeber für alle oder bestimmte Mitarbeitergruppen abgeschlossen.
  • Sie kann auf die Bedürfnisse jedes Unternehmens individuell angepasst werden.
  • Sie schließt Lücken im Versicherungsschutz, reduziert Ausfallzeiten und bindet Mitarbeiter.
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Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen. Die betriebliche Krankenversicherung stellt eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Krankheitsabsicherung in Form einer Gruppenversicherung dar.


Mit der bKV können Arbeitnehmer Lücken ihres gesetzlichen Versicherungsschutzes schließen, die durch Kürzungen der Leistungen im Rahmen von Gesundheitsreformen entstanden sind.
Hier zu den weiteren Gründen und Vorteilen, die für eine bKV sprechen.


Sie ist jedoch keine Betriebskrankenkasse und ist auch nicht mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement zu verwechseln.


Eine betriebliche Krankenversicherung ist

  • eine Investition des Arbeitgebers in die Gesundheit seiner Arbeitnehmer,
  • ein Rahmenvertrag, der es dem Arbeitnehmer ermöglicht, zu besonderen Vorzugskonditionen in den Genuss von Krankenversicherungsleistungen zu kommen,
  • arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert möglich,
  • in jedem Fall eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers,
  • eine abzugsfähige Betriebsausgabe und eine Win-Win-Situation für alle.

Die betriebliche Krankenversicherung kann mehrere private Zusatzversicherungen vereinen, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erweitern sollen. Eine große Anzahl an Tarifen steht dabei zur Wahl, diese können als Leistungsbausteine gewählt und kombiniert werden.


Hierzu zählen z. B. die Bereiche:


  • Ambulante Behandlung
  • Stationäre Reha-bzw. Krankenhausaufenthalte
  • Heilpraktikerleistungen
  • Krankentagegeldleistungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Zahnersatz, Zahnvorsorge und -behandlung

Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?


Analyse und Konzeptentwicklung


  • Analyse der individuellen innerbetrieblichen Bedürfnisse und Möglichkeiten
    • Wesentliche Wünsche und Ziele des Arbeitgebers?
    • Welche Leistungen sollen geboten werden?
    • Belegschaftsgröße?
    • Quote der zu versorgenden Personen in GKV und PKV?
    • Wie sollen die Mitarbeiter angemeldet werden?
    • Wie soll die Prämie berechnet werden? Individual- oder Einheitsprämie?
    • Mit oder ohne Gesundheitsprüfung?
    • Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige?
    • Was passiert bei längerer Krankheit und Berufsunfähigkeit?
    • Was passiert bei Ausscheiden wegen Kündigung?
    • Was passiert bei Ausscheiden wegen Altersrente?
  • Erstellung eines Konzeptes und Einbindung aller am Entscheidungsprozess beteiligten Personen und Institutionen unter Berücksichtigung
    • der Branche
    • der zu versorgenden Mitarbeiterstruktur
    • der Aufteilung in privat und gesetzlich Krankenversicherter
    • des gewünschten Versicherungsschutzes pro Gruppe
    • der Finanzierungsart
    • des Budgets pro Mitarbeiter
    • des Leistungsumfangs für Ehepartner und Kinder
    • der Vertragsgestaltung für ausscheidende Mitarbeiter
    • einer Ausstiegsvariante, wenn sich die gewünschten Erfolge nicht einstellen oder Budgetplanungen bzw. äußere Einflüsse dies unumgänglich machen

Gestaltung


Das Unternehmen schließt einen oder mehrere Rahmenverträge mit Versicherungsgesellschaften.


Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt.


Der Arbeitnehmer meldet die zu versichernden Personen über ein vereinfachtes Verfahren namentlich beim Versicherer an.


Die Beiträge werden vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden anteilig an den Versicherer abgeführt.


Der Arbeitnehmer hat sofort Anspruch auf den vereinbarten Versicherungsschutz.


Die Leistungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem Versicherer und dem Arbeitnehmer. Der Betrieb erhält keinerlei Informationen über Gesundheitsdaten.

Intern bewerten
  • Ziele
  • Vorteile
  • Return on Investment
  • Budget festlegen
  • Entscheidung
Details planen
  • Personenkreis
  • Beginn
  • Arbeitsrecht
  • Steuer
  • Prozesse
Vertrag schließen
  • Umsetzung
  • Mitarbeiter anmelden
  • Gruppenvertrag
bKV kommunizieren
  • Betriebsversammlung
  • Gehalts-Beileger
  • Flyer
  • Intranet
Laufende Begleitung
  • Fragen rund um die bKV
  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Änderungen

Wichtige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung


Welche Mindestbetriebsgröße benötigt man?

Der Betrieb muss dauerhaft mindestens drei angestellte Mitarbeiter beschäftigen.
Für mittlere Unternehmen bestehen vereinfachte und für große Unternehmen ab 50 versicherten Mitarbeitern deutlich vereinfachte Formen die Belegschaft per Liste zum Versicherungsschutz anzumelden.


Kann der Arbeitgeber den Beitrag ganz oder anteilig übernehmen?

Ja, das ist möglich. Eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung ist jedoch seit dem 10. Oktober 2013 ausschließlich als Barlohn zu betrachten, dadurch änderte sich die steuerliche Behandlung. Der Beitrag ist steuerpflichtig und es entfällt ein Sozialversicherungsbeitrag. Beide Kostenstellen kann der Arbeitgeber für seine qualifizierten Arbeitnehmer übernehmen.
Hier zu weiteren Informationen der Steuervarianten.


Wie erfolgt die Mitarbeiterauswahl?

Welche Mitarbeiter für die betriebliche Krankenversicherung ausgewählt werden, erfolgt nach nachvollziehbaren, objektiven Kriterien. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist einzuhalten.


Objektive Merkmale sind z. B.


  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • die Zugehörigkeit zu bestimmten, fest definierten Gruppen (Abteilungsleiter, kaufmännische Angestellte, Außendienstmitarbeiter, Werkstatt, IT, Verkauf)

Was ist entscheidend für den Erfolg einer betrieblichen Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Instrument der Personalsteuerung, kein Steuerprivileg.


Das Budget muss langfristig eingeplant sein.


Arbeitgeber müssen den HR-Bereich definieren, den sie stärken wollen.

  • Gewinnung neuer Mitarbeiter
  • Bindung qualifizierter Mitarbeiter

Arbeitnehmer müssen durch die Leistungsinhalte positiv angesprochen werden.


Wichtige Tipps zur bKV

Viele weitere Hinweise, Fragen und Antworten haben wir in unserem FAQ Ratgeber zusammengetragen
oder Sie nehmen Kontakt mit einem unserer Berater auf und füllen unser Anfrageformular aus.


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Anforderungen an die betriebliche Krankenversicherung


Geringer Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber

Damit die bKV von allen Beteiligten als positives Instrument wahrgenommen werden kann, muss sie für die Arbeitgeberseite mit einem minimalen Verwaltungsaufwand einhergehen. Ermöglicht wird dies z. B. durch eine vereinfachte, listenmäßige Onlineanmeldung über ein sicheres Datenportal. Dazu gehört auch, dass Veränderungen wegen ausscheidender oder neu hinzukommender Mitarbeiter bei einigen Versicherern nur halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich nachgemeldet werden müssen. Die Beiträge werden dann nachträglich erhoben oder zurückerstattet.


Alters- und geschlechtsunabhängige Beiträge

Uniage und Unisex - damit ist der Gesamtaufwand für den Arbeitgeber langfristig kalkulierbar und nur so lässt sich sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen dauerhaft mit dem vorgegeben Budget angeboten werden können.


Interessante, ansprechende und klar definierte Leistungsinhalte der Tarife

Die Leistungsinhalte müssen so definiert und beschrieben sein, dass sie unmissverständlich sind. Insbesondere in Großbetrieben ist es nicht möglich, mit jedem Mitarbeiter ein individuelles Gespräch zu führen, daher muss aus den Dokumenten für jeden Mitarbeiter auf einen Blick erkennbar sein, wann, wie und bis zu welcher Höhe er Leistungen in Anspruch nehmen kann.


Keine Gesundheitsprüfung, keine Fragebögen, keine in die Vergangenheit gerichteten Gesundheitsfragen

Damit die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung allen Mitarbeitern gleichberechtigt zur Verfügung stehen, muss die Absicherung ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden.


Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten

In den meisten Tarifen steht den Mitarbeitern die zugesagte Leistung ab dem ersten Tag in vollem Umfang zur Verfügung. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, z. B. bereits laufende Zahnersatzmaßnahmen oder bereits geplante Operationen.


Mitversicherung von Familienangehörigen zu Sonderkonditionen

Auf Wunsch können in den meisten Tarifen auch die Familienangehörigen des Mitarbeiters gegen eigene, aber vergünstigte Beitragszahlung mitversichert werden. Außerdem können Mitarbeiter über die betrieblich angebotenen Leistungen hinaus weitere Bausteine gegen eigene Beitragszahlung hinzu versichern. Auch hier gibt es im Regelfall keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten.


Fortführung der Versicherung nach Ausscheiden, wegen Kündigung oder Rentenbeginn

Jeder Mitarbeiter sollte die Möglichkeit bekommen, die gewohnten Leistungen zu Einzelvertragskonditionen auch beim Verlassen des Betriebes weiterführen zu können.


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