Karenztage - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Karenztage

Karenztage sind Tage, an dem noch keine Leistungspflicht des Versicherers besteht, obwohl ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Karenztage gibt es nur in der Krankentagegeld- und Pflegekrankenversicherung. Die Karenztage werden ab ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. Eintritt des Pflegefalles berechnet.


Die Karenztage zählen ab ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Je nach Tarif ist die Karenzzeit unterschiedlich lang (siehe Gehaltsfortzahlung). Die Leistung des Krankentagegeldes beginnt erst nach Ablauf der Karenzzeit.


Eine während der Behandlung neu eingetretene und behandelte Krankheit oder Unfallfolge begründet nur dann einen neuen Versicherungsfall, wenn sie mit der ersten Krankheit oder Unfallfolge in keinem ursächlichen Zusammenhang steht. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Vollendung einer Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolge erneut Arbeitsunfähigkeit ein, so werden die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten der alten Arbeitsunfähigkeit angerechnet, soweit sie dieselbe Krankheit oder Unfallfolge betreffen. Zeiten vor der ersten ärztlichen Behandlung können bei der Krankentagegeldversicherung nicht berücksichtigt werden.



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