Risikolebensversicherung im Vergleich. Absicherung für Familien & Geschäft | ACIO
 
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Risikolebensversicherung – verantwortungsbewusst absichern

Günstig und leistungsstark absichern – Risikolebensversicherung im Vergleich


Schützen Sie Ihre Familie, Lebenspartner oder Geschäftspartner vor finanziellen Problemen, die durch einen plötzlichen Todesfall entstehen.


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Wichtige Absicherung für Familie und Finanzen

Die Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigsten finanziellen Absicherungen. Sie ist eine Vorsorge für einen plötzlichen Todesfall und kompensiert auf vielfältige Weise das finanzielle Auskommen der Hinterbliebenen. Im Todesfall wird die vereinbarte Todesfallsumme den Hinterbliebenen ausgezahlt.


Die Höhe der Todesfallsumme kann frei bestimmt werden. Zur langfristigen Absicherung der Familie empfiehlt sich das 3 - 5fache des Brutto-Jahreseinkommens.


Sollen hingegen nur die Kosten, die durch einen Todesfall entstehen abgesichert werden, bietet sich eine Sterbegeldversicherung an. Diese fängt z. B. die Beerdigungskosten für Angehörige auf.


Für wen ist die Risikolebensversicherung geeignet?

  • Für Familien - ganz besonders, wenn es nur einen Hauptverdiener gibt
  • Für erst kurz verheiratete Ehepaare, da hier keine staatliche Absicherung besteht
  • Für (alternative) Lebensgemeinschaften, da der Staat hier nichts leistet
  • Für die Absicherung laufender Kredite und Hypotheken
  • Für Geschäftspartner, zur Absicherung laufender Verpflichtungen

Risikolebensversicherungen sind flexibel und können sich Ihnen anpassen

Das besondere an vielen Policen der Risikolebensversicherung ist ihre Fähigkeit, sich den Bedürfnissen Ihrer Versicherten anzupassen. Ganz flexibel lässt sich regelmäßig die Versicherungssumme nach oben oder unten korrigieren.


Wichtig ist es dabei darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben steht und wie diese ausgestaltet ist. Eine Korrektur nach oben ist oft an Ereignisse geknüpft. Dazu gehört eine Hochzeit, die Geburt bzw. Adoption eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie. Die Nachversicherung erfolgt dann ohne erneute Risikoprüfung, ist aber nicht in jeder Höhe möglich. Die Laufzeit der Risikolebensversicherung lässt sich jedoch nicht ändern.



Anpassung der Risikolebensversicherung - Beispiele

Lebenslage Empfehlung
Ohne Partner ohne Kinder Keine Risikolebensversicherung benötigt
Gesellschafter, ledig, ohne Kinder Risikoleben zur Absicherung von Verpflichtungen
Heirat, beide verdienen abwägen
Heirat, nur einer verdient Risikolebensversicherung abschließen
Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft Risikolebensversicherung abschließen
Partnerschaft mit 1 Kind Risikolebensversicherung abschließen, bestehende erhöhen
Partnerschaft, zweites Kind kommt Bestehende Risikolebensversicherung erhöhen
Kredit / Hypothek wird aufgenommen Bestehende Risikolebensversicherung erhöhen
Hauskauf (Wert ab 50.000 EUR ) Bestehende Risikolebensversicherung erhöhen
Kind 1 wird arbeitstätig Versicherungssumme verringern
Kind 2 wird arbeitstätig Versicherungssumme verringern
Haus ist abbezahlt Versicherungssumme verringern
Kredit / Hypothek ist getilgt Versicherungssumme verringern
Partnerschaft wird aufgelöst Versicherungssumme verringern / Versicherung kündigen
Gesellschaftsvertrag wird aufgelöst Versicherungssumme verringern / Versicherung kündigen

Selbsttötung in der Risikolebensversicherung

Wichtig: Sollte innerhalb von 3 Jahren nach der Nachversicherung – also einer Erhöhung der Todesfallleistung eine Selbsttötung erfolgen, muss nachgewiesen werden, dass dies aus einer krankhaften Geistesstörung ohne freien Willen erfolgte.


Das Gleiche gilt auch bei einem Neuabschluss einer Risikolebensversicherung – zwischen Erstbeitrag und Selbsttötung müssen auch hier 3 Jahre vergangen sein.

Formen der Risikolebensversicherung

Da die Risikolebensversicherung verschiedene Aufgaben erfüllen kann, wird sie auch in unterschiedlichen Arten angeboten.


Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Todesfallleistung und fester Vertragslaufzeit

  • Diese Variante wird am meisten gewählt. Sie garantiert eine feste Summe im Todesfall. Für die langfristige Versorgung von Hinterbliebenen besonders gut geeignet.
Risikolebensversicherung mit fallender Leistung und eventuell verkürzter Beitragszahlung

  • Bei dieser Variante fällt die Todesfallleistung linear oder angepasst an die Restschuld, was sie besonders zur Kredit- und Hypothekenabsicherung geeignet macht. Zur Immobilienfinanzierung und Kreditsicherung sehr gut geeignet.
    Die Versicherungssumme wird in frei wählbaren Zeiträumen reduziert. Bspw. monatlich, jährlich oder alle 5 Jahre.

Alle Formen der Risikolebensversicherung können als Single- bzw. Partnervertrag abgeschlossen werden. Bei Partnerverträgen wird die Versicherungssumme ausgezahlt, wenn einer der beiden Versicherungsnehmer verstirbt.


Einzelverträge haben jedoch gewisse Vorteile. So können die Laufzeit und die Todesfallsumme flexibel dem jeweiligen Status angepasst werden.


Risikoprüfung und Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung

Die Versicherungsgesellschaften führen bei Antragsstellung eine Risikoprüfung durch. Meist sind das einfache Fragen nach Beruf und Freizeitaktivitäten.


Auch die Gesundheitsfragen gestalten sich recht einfach. Gefragt wird hier oft danach, ob Sie rauchen, regelmäßig Alkohol trinken, ob Sie chronische Krankheiten haben oder bestimmte Kinderkrankheiten hatten oder ob Sie an psychischen Erkrankungen leiden.


Ab höheren Versicherungssummen verlangen viele Versicherer auch ein begleitendes ärztliches Zeugnis.


Die Beantwortung der Fragen sollten Sie wahrheitsgemäß durchführen, um spätere Probleme zu vermeiden.


Risikolebensversicherung kündigen

Eine Risikolebensversicherung können Sie jederzeit, jedoch abhängig von Ihrer Zahlweise kündigen. Zahlen Sie beispielsweise monatlich für die Absicherung des Risikos, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Genaue Kündigungsbedingungen entnehmen Sie Ihrem Vertrag.


Alternativ können Sie auch die Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen oder auch die Versicherungssumme herabsetzen, was Ihren Beitrag entsprechend sinken lässt.


Achtung: Die Risikolebensversicherung ist eine Risiko-Absicherung, das bedeutet, dass Sie für das Versprechen des Versicherers zahlen, im Todesfall eine festgesetzte Summe auszuzahlen.


Sie ist daher keine Kapitalversicherung, die Sie zum Ansparen benutzen können – daher sind auch die Beiträge deutlich günstiger als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen.

Innerhalb der ersten 10 Jahre, spätestens zum Ende des 10. Jahres der Laufzeit können Sie Ihre Risikolebensversicherung auch in eine Kapitallebensversicherung umwandeln lassen, statt diese zu kündigen.


Die Beitragshöhe der umgetauschten Lebensversicherung richtet sich nach dem Alter der versicherten Person.


Sofern Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung mit einschließen möchten, kann es sein, dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Ein evtl. vorhandener Zeitwert der Risikolebensversicherung wird ungekürzt auf die neue Versicherung angerechnet.


Hier ist es aber wichtig zu vergleichen, ob die daraus entstehende Lebensversicherung nicht auch zu günstigeren Konditionen zu haben ist.


Im Todesfall – Auszahlung einer Risikolebensversicherung

Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer bzw. an die Erben.


Wird bei Abschluss der Versicherung oder während der Vertragslaufzeit eine bezugsberechtigte Person genannt, erfolgt die Auszahlung an diese Person.


Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden.


Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein unwiderrufliches Bezugsrecht festzulegen. Sie erhalten dann seitens der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung, dass eine Änderung der Bezugsberechtigung nur mit Einverständnis des bisher Bezugsberechtigten möglich ist.


Das Recht aus Ihrer Risikolebensversicherung kann Ihrerseits auch verpfändet oder abgetreten werden (z. B. zur Finanzierung einer Immobilie). Dies muss der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft schriftlich erklären.


Die Risikolebensversicherung - wichtige Absicherung

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