Private Unfallversicherung im Vergleich. Mehr Sicherheit im Alltag | ACIO
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Private Unfallversicherung – weit mehr als der gesetzliche Unfallschutz

Wichtiger Schutz für jede Aktivität außerhalb der Arbeitsstelle – Die Unfallversicherung im Vergleich


  • Rundum Schutz für nahezu alle Aktivitäten
  • Vergleichen und Top-Tarif sichern
  • Mit dem besten Service von ACIO

  • Jetzt Onlinerechner starten

Die private Unfallversicherung – private Absicherung für Freizeit und Beruf

Tagtäglich passieren Unfälle in Deutschland. Von ca. 8 Mio. gemeldeten Unfällen pro Jahr sind knappe 65 % in der Freizeit oder im Haushalt geschehen.


Für diese Unfälle besteht kein Versicherungsschutz seitens der gesetzlichen Unfallversicherung.


Für Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, können Versicherte mit Leistungen aus der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung rechnen.



Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherung
Versicherungspflichtige Personen sind diejenigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

Ebenfalls versichert sind Kinder in Kinderkrippen, Horten und Kindergärten, Schüler und Studenten. Beamten wird im Rahmen der beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften ein gleichwertiger Versicherungsschutz geboten.

In Trägerschaft der Berufsgenossenschaften und Gemeindeverbänden.
Freie Versicherung und für alle zugänglich.

Sie steht auch denen, die vom Gesetz nicht versichert sind wie z.B. Kinder, Hausfrauen, Selbstständigen usw. offen.

Privater Versicherer.
Geltungsbereich

Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nur in Deutschland. Versichert ist die Zeit am Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsplatz und die Wege hin und zurück.

Wichtig: nicht während der Freizeit.
Geltungsbereich

Bei der privaten Unfallversicherung sind Sie weltweit 24 Stunden am Tag geschützt.
Welche Leistung kann man erwarten

Geldleistungen:
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Abfindungszahlung
  • Pflegegeld
  • Übergangsgeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Erstattung von überführungskosten
  • Sterbegeld
  • Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige
  • Beihilfe
Sachleistungen
  • ambulante und stationäre ärztliche Behandlung
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Teilhabeleistungen
  • Heil- und Hilfsmittel
Verbleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mnd. 20%, hat der Versicherte Anspruch auf eine Unfallrente, die bei 100% Erwerbsunfähigkeit lediglich 66% des Arbeitsentgelts aus den letzten 12 Monaten entspricht.

Für weitere Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie auf die Angebote Ihrer Berufsgenossenschaft und die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V zugreifen.

Wichtig: Diese Leistungen können Sie nur beziehen, wenn der Unfall als Arbeitsunfall bzw. als gleichwertig gilt.
Welche Leistung kann man erwarten

Die wichtigsten Leistungen der privaten Unfallversicherung:
  • Sofortleistungen (je nach Verletzung)
  • Invaliditätsleistung
  • Todesfallleistung
  • Unfallrente
  • Übergangsleistung
  • Unfall Krankentagegeld
  • Unfall Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen
  • Kurkostenbeihilfe
Anspruch auf eine Unfallrente haben Versicherte einer privaten Unfallversicherung schon ab 1 % Invaliditätsgrad bzw. Erwerbsminderung.

Die Höhe der Unfallrente oder Versicherungssumme ist vertraglich festgehalten.

Aufgrund der Gliedertaxe können Rentenzahlungen entsprechend höher ausfallen.

Ein gut gewählter Tarif der privaten Unfallversicherung leistet mit entsprechender Progression bis zu 1000 % der vereinbarten Versicherungsleistung.

Eine umfangreiche übersicht bekommen Sie hier: Leistungen der privaten Unfallversicherung.


Die private Unfallversicherung als wichtiger Schutz für den Alltag

Von allen Einwohner Deutschlands verunglücken 6,5 % jährlich in ihrer Freizeit bzw. derart, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Kommt es zu langen Krankenhausaufenthalten oder zu einer dauerhaften Invalidität, entstehen dadurch auch finanzielle Belastungen durch vorübergehende oder andauernde Erwerbsunfähigkeit.


Die private Unfallversicherung unterstützt dann auf vielfältige Weise und erfüllt die Aufgabe, bei gesundheitlichen Dauerschäden infolge eines Unfalls dem Versicherten finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um:


  • Einkommenseinbußen aufzufangen
  • einen notwendig gewordenen Berufswechsel zu finanzieren
  • die Wohnung oder das Haus behindertengerecht umzubauen
  • Haushaltshilfen oder Pflegepersonal zu bezahlen
  • Mobilität zu wahren (Umbau des Autos)
  • medizinische Versorgung zu sichern
    (Zuzahlungen zu orthopädischen Hilfsmitteln oder Rehabilitationen)

Für Kinder ist es besonders wichtig eine Unfallversicherung evtl. mit Unfallrente abzuschließen, da es vorkommen kann, dass sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, eine Schul- oder Berufsausbildung zu absolvieren.


Durch die Unfallrente sind lebenslange Auszahlungen sichergestellt.


Beitragsermittlung in der privaten Unfallversicherung

Bei Antragsstellung befragen die Versicherer, welchem Beruf und welchen Freizeitaktivitäten nachgegangen wird. Diese beeinflussen direkt den Beitrag zur Unfallversicherung und die grundsätzliche Versicherbarkeit.



Berufsspezifische Gefahrengruppen in der privaten Unfallversicherung

Gefahrengruppe A Gefahrengruppe B
In diese Berufsgruppe werden Personen eingestuft, deren berufliche Tätigkeit sich um eine Bürotätigkeit, verwaltende oder kaufmännische Tätigkeit im Außen- oder Innendienst handelt. Leitende sowie Aufsichtstätigkeiten, aber auch Polizisten und Soldaten, die ausschließlich im Innendienst tätig sind und Angestellte im Labor, soweit keine ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffe verarbeitet werden. In diese Berufsgruppe werden Personen eingestuft, deren berufliche Tätigkeit sich um handwerkliche oder körperliche Arbeit handelt. Auch der Umgang mit Gefahrenstoffen führt zu einer Einstufung in die Gefahrengruppe B.
Beispiele
Ärzte (Humanmediziner, Zahnärzte), Architekten, Ingenieure, Kontrolleure, Fotografen, Haufrauen und –männer, Künstler, Politiker, Steuerberater, Werbefachleute, Zugbegleitpersonal u.a. Arbeiter, Bäcker, Bergleute, Chemiker, Drucker, Elektriker, Fahrlehrer, Gärtner, Installateure, Kranführer, Köche, Maurer, Monteure, Poliere, Schlosser, Sportlehrer, Tänzer, Tierärzte, Tischler, Waldarbeiter, Zimmerer u.a.
Die genaue Einstufung Ihres Berufs in eine Berufsgruppe erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Werden Tätigkeiten in Berufsgruppe A und B ausgeübt bzw. wird ein Teil des Berufs so ausgeübt, dass die Einordnung in A und B geschieht – so gilt die Gefahrengruppe B

Kinder unter 18 Jahren (nicht volljährig) werden in eine gesonderte Gefahrengruppe eingeordnet.
Nicht versicherbar sind Artisten, Berufssportler, Sprengpersonal, Stuntmen und Personen, deren Zeitaufwand für Sportausübungen mehr als 50% der Gesamtarbeitszeit ausmachen.


Freizeitaktivitäten – gefährliche Hobbys in der privaten Unfallversicherung

Grundsätzlich werden bei den meisten Versicherern "Sportarten, die das Ziel verfolgen, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen" ausgeschlossen. Damit sind Motorsportarten gemeint, die, wenn nicht schon per Beruf, dann bei den Freizeitaktivitäten zu einem Ausschluss führen. Tauchsportarten sind in den meisten Tarifen mitversichert.


Weitere Risiko-Sportarten sollten auf ihre Versicherbarkeit geprüft werden. Sie sind entweder in den Versicherungsbedingungen aufgeführt oder sollten beim Versicherer oder bei unseren Mitarbeitern erfragt werden.


Eine umfangreiche Darstellung an Ausschlusskriterien zur Versicherbarkeit und Leistungserbringung bekommen Sie in unseren FAQ – private Unfallversicherung – Ausschluss.


Online vergleichen und direkt abschließen ...

  • sichern Sie sich ab
  • weltweiter Schutz
  • die besten Tarife der Unfallversicherung
Jetzt vergleichen

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal