Die ambulanten Leistungen
Unter ambulanten Leistungen versteht man Behandlungen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Heilpraktiker oder in den polyklinischen Abteilungen eines Krankenhauses.
Leistungen, die von niedergelassenen Ärzten während eines stationären Krankenhausaufenthaltes für sie erbracht werden, zählen aber zu den stationären Leistungen, z.B. Laboruntersuchungen durch Fachärzte für Laboratoriumsmedizin. Die wichtigsten ambulanten Leistungen sind im einzelnen:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Heilpraktikerbehandlung
- Alternative Heilmethoden
- Sehhilfen
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- Arznei- und Verbandmittel
- Ambulante Psychotherapie
- Arzthonorare ambulant (GOÄ)
Die genannten Punkte sind Bestandteil der Algemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/KK94. Aus den besonderen Tarifen der Versicherer können sich weitere Leistungsunterschiede ergeben.