Aussteuerung
Unter Aussteuerung versteht man eine Regelung, nach der für denselben Versicherungsfall oder dieselbe Krankheit der Anspruch auf Versicherungsleistungen endet, wenn für einen festgelegten Zeitraum geleistet worden ist.
Aussteuerung ist ein spezifischer Begriff in der GKV im Bereich der Krankengeldzahlung, denn: Die Zahlungsdauer beträgt 78 Wochen (inklusive 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitnehmern) für ein und dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Dann wird ausgesteuert, das heißt, die Zahlung von Krankengeld wird eingestellt, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende weiterhin arbeitsunfähig ist oder ob Rentenansprüche bestehen.
In den Hauptleistungsarten der PKV (z.B. Krankheitskosten-Versicherungen) gibt es seit über 25 Jahren keine Aussteuerung von Versicherten mehr. Lediglich in der Krankentagegeld-Versicherung wird für denselben Versicherungsfall oder dieselbe Krankheit teilweise nur bis zur Dauer von etwa zwei Jahren gezahlt.
siehe
Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld
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