Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz für die private Krankenversicherung erstreckt sich gemäß der Musterbedingungen MB/ KK auf Deutschland, Europa und für einen Monat auch auf das außereuropäische Ausland.
Es besteht längstens für die Dauer von drei Monaten Versicherungsschutz im Ausland, wenn die versicherte Person transportunfähig ist, d.h. die Heimreise bzw. den Rücktransport nicht ohne weitere Gefährdung der Gesundheit antreten kann.
Diese allgemeinen Regelungen können von den Versicherern in den speziellen Tarifbedingungen erweitert werden, so gibt es auch einige Tarife, die einmal in Deutschland abgeschlossen einen zeitlich unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz bieten. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Versicherer über einen längeren Auslandaufenthalt informieren, da ggf. Risiko-, Klima-, oder Beitragszuschläge erhoben werden.
Im Ausland besteht Ihr Versicherungsschutz der Höhe nach wie er auch in Deutschland bestanden hätte. Wenn Ihr Tarif Leistungen bis zum Höchstsatz der GOÄ vorsieht, werden auch die Belege ausländischer Heilbehandler analog dieser Begrenzung abgerechnet. Sollten Sie z.B. Rechnungen aus den USA oder der Schweiz haben, Länder in denen regelmäßig höhere als in Deutschland übliche Kostensätze berechnet werden, verbleiben Differenzbeträge zu Ihren Lasten. Aus diesem Grund bieten die privaten Krankenversicherer gegen einen geringen Beitrag einen zu kombinierenden Auslandskrankenversicherungstarif an.
Ein weiterer Vorteil dieser Tarife besteht darin, dass die Kostenerstattung aus dem Auslandstarif erfolgt, ohne dass eine für die Vollversicherung gegebenenfalls bestehende Eigenbeteiligung angerechnet bzw. in Abzug gebracht wird.