Vergleichen Sie die Tarife der Vorsorge-Zusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich bei den Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den sogenannten "gesetzlich eingeführten Programmen". Diese Programme unterliegen Alters- und Intervallgrenzen. So müssen gesetzlich Versicherte oft viele Jahre warten, bis Ihnen eine entsprechende Voruntersuchung erstattet wird.
Umfangreiche Vorsorge für Schwangere, wie Sonographie und Triple-Test - sogenannte IGeL-Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützt.
Auch allgemeine Vorsorgeleistungen wie der kleine und große Gesundheitscheck, Lungen- und Hirnleistungscheck oder die Osteoporose-, Schilddrüsen-, Glaukom- und Schlaganfallvorsorge werden nur in Ausnahmen erstattet.
Das gilt leider auch für die umfassenden Krebsvorsorgemaßnahmen bei Frauen und Männern. Auch viele medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen für Kindern, wie die U6a, U9a, U9b, J2, die Schielvorsorge und den Augen- und Audio-Check werden Ihnen nur von einer privaten Vorsorge-Zusatzversicherung erstattet. Zusätzlich wird bei einigen Tarifen dann auch die professionelle Zahnreinigung, wie bei einer Zahnzusatzversicherung bezuschusst.
Regelmäßige Untersuchungen und gezielte Vorsorge sind ein wichtige Bestandteile einer gesunden Lebensführung. Viele Krankheiten können dann im Verlauf gemildert oder sogar ganz vermieden werden.