Pflegeversicherung und Pflegepflichtversicherung - private Krankenversicherung
 
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Die private Pflegepflichtversicherung

Als 1995 die Pflegeversicherung als "fünfte Säule" der Sozialversicherung für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde, wurden auch private Pflegeversicherungen für den Versicherten der privaten Krankenversicherung eingeführt. Diese Zuordnung entspricht dem Grundsatz "Pflege folgt Krankenversicherung"


Zu beachten ist in der Pflegeversicherung - sowohl gesetzlich als auch privat - dass ihre Leistungen nach oben hin begrenzt sind, d.h. die Pflegeversicherung zahlt für Pflegeleistungen nur die Sätze der diagnostizierten Pflegestufe. Da diese sehr knapp bemessen sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.


Es sind insbesondere Beamte, Lehrer, Soldaten, Selbständige und privat Krankenversicherte zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet.


Für die private Pflegeversicherung sind Bedingungen wie Kontrahierungszwang (d.h. die Verpflichtung zum Vertragsabschluss), Beiträge und Leistungsgestaltung festgelegt. Diese Bedingungen, die bis dahin in der privaten Versicherungswirtschaft nicht üblich waren und wesentliche Züge einer Umlageversicherung enthalten, werden vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zur Ausgestaltung der privaten Pflegeversicherung angeboten.


Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/PPV96.


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