Krankentagegeld
Wie sichere ich mich gegen den Verdienstausfall im Krankheitsfall ab?
Für den durch längere Krankheiten bedingten Verdienstausfall bieten die Versicherer eine Krankentagegeldversicherung an.
Angestellte und Arbeiter sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber auf in der Regel sechs Wochen abgesichert. Sie können sich gegen ihren Gehaltsausfall ab dem Ende der Gehaltsvorzahlung versichern. Hier sind Versicherungsleistungen von bis zu 100 % des vorherigen Nettoeinkommens möglich.
Selbständige und Freiberufler bedürfen besonders einer Krankentagegeldversicherung, da sie im Krankheitsfall gänzlich ohne Einkommen auskommen. Auch für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gibt es Sondertarife. Haben sie regelmäßige Verbindlichkeiten in besonderer Höhe, z.B. laufende Kredite, sollten die diese Mehrkosten mit berücksichtigen.
Vor Abschluss einer Versicherung sollten Selbständige und Freiberufler sich überlegen, wie lange sie ohne ihr Einkommen leben können. Einen Monat oder sechs Wochen? Je geringer die Karenzzeit bis zu Zahlung einer Versicherungsleistung ist, um so teurer werden die Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich sind Versicherungen mit Leistungen ab dem vierten Tag des Verdienstausfalles möglich, diese können aber - je nach Bedarf- gestaffelt werden.
Für das Krankentagegeld (KT) wird grundsätzlich das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es verschiedene Definitionen: z.B. 75 % des Umsatzes oder Bruttoeinnahmen minus zu zahlender Steuer minus zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge gleich Nettoeinkommen. Es gibt auch weiter gefasste Formulierungen. Folgende Kriterien sind in jedem Fall zu beachten:
Diese Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/KT94. Die Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Versicherern sind Bestandteil der jeweiligen Tarife.