Krankenhaustagegeld - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Krankenhaustagegeld

Aus einer Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären (nicht bei der teilstationären) Krankenhausbehandlung ohne Kostennachweis der versicherte Tagessatz geleistet. Der Tagessatz ist der nach dem Versicherungsvertrag vom Versicherer pro Tag einer stationären Heilbehandlung zu leistende Betrag.


Das Krankenhaustagegeld steht zur freien Verfügung, kann aber auch zur Deckung von Kosten eingesetzt werden, die in der Kostenversicherung nicht eingeschlossen sind und durch den stationären Aufenthalt des Versicherten entstehen, z. B. die Kosten für eine Haushaltshilfe, Stellvertreter im Betrieb, erhöhte Aufwendungen für Besuche bei auswärtigem Klinikaufenthalt usw. Ein weiterer wichtiger Grund für eine Krankenhaustagegeldversicherung ist das "Rooming-in" - d.h. Vater oder Mutter "wohnt" während der stationären Behandlung ihres Kindes (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) im Krankenhaus.


Bei dieser Mitaufnahme der Begleitperson/Bezugsperson berechnet das Krankenhaus eine Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Auch diese Aufwendungen lassen sich durch die Krankenhaustagegeldversicherung abdecken.


Ist die Mitaufnahme "aus medizinischen Gründen" notwendig, sind die einschlägigen Kosten bereits mit der Vergütung für die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten. In diesem Falle wird vom Krankenhaus keine gesonderte Tagespauschale berechnet.


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