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Hinweis: Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Angestellter unter der Wechselgrenze (Versicherungspflichtgrenze) verdienen, können Sie nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Ausnahme: Sie werden demnächst die Wechselgrenze überschreiten oder sich selbstständig machen. gewünschter Leistungsumfang
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