Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen der PKV basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Vereinbarungen: den EU-Richtlinien, dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (V V G), den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), den Speziellen Vereinbarungen ("Klauseln über Beitragszuschläge Leistungsausschlüsse und ähnliches"), dem Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) und auf der aktuellen Rechtsprechung.
Wollen Sie z.B. nach Erhalt eines schriftlichen Ablehnungsbescheides gegen Ihren Versicherer vorgehen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten Klage beim zuständigen Gericht erheben. Für die Streitigkeiten aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Amtsgericht,
Landgericht (bei Streitwerten über 5.000 €)
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof