Kalkulation
Für die private Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, d.h. der zu entrichtende Versicherungsbeitrag wird für die gesamte Versicherungsdauer kalkuliert, im Gegensatz zu dem Solidarprinzip in der GKV. Würde es keine säkulare Inflation oder eine allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen geben, würden die zu zahlenden Beiträge immer gleich bleiben. Altersbedingte Beitragssteigerungen gibt es in der Privaten Krankenversicherung nicht.
Der Nettobeitrag wird vom Versicherer zur Deckung des statistischen Versicherungsrisikos verwendet. Der Nettobeitrag gliedert sich noch einmal auf in den Risikobeitrag und den Sparanteil. Der Sparanteil wird zur Bildung von Rückstellungen genutzt.
Im Gegensatz zum Umlageverfahren der GKV - das auch in der Rentenversicherung praktiziert wird - wird in der privaten Krankenversicherung eine Kapitaldecke aufgebaut, die es ermöglicht im Alter das Beitragsniveau stabil zu halten oder ggf. zu senken.
Zu beachten ist, je früher Sie sich privat versichern, umso größer wird die Alterungsrückstellung von der sie im Alter profitieren können. Um sich das besser vorstellen zu können, haben wir ihnen eine "Versicherungsbiographie" exemplarisch dargestellt.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer wird älter
Nehmen wir an, ein Versicherungsnehmer zahlt mit 30 in die private Krankenversicherung ein. Hier zahlen sie einen Beitrag, der höher ist, als die Beiträge die das statistische Versicherungsrisiko der 30 jährigen in der gesetzlichen Krankenversicherung decken. Die Differenz, die unser Versicherungsnehmer mehr einzahlt wird angelegt, um Zinsen und Zinseszinsen zu erwirtschaften.
15 Jahre später. Unser Versicherungsnehmer ist jetzt 45 Jahre alt und zahlt weiterhin den gleichen Beitrag, obwohl der Risikodeckungsbeitrag bei seiner Altersgruppe gestiegen ist. Unser Versicherungsnehmer zahlt jetzt kaum noch für die Altersrückstellungen ein, der Versicherungsbeitrag wird zur Deckung des Versicherungsrisikos seiner Altersgruppe benutzt. Die Differenz, die für Rückstellungen genutzt wird, ist jetzt minimal. Die bereits eingezahlten Beiträge arbeiten jedoch für unseren Versicherungsnehmer und wachsen kontinuierlich an.
Weitere 20 Jahre später: Unser Versicherungsnehmer ist jetzt 65 Jahre alt. Er zahlt einen Beitrag, der unter dem eigentlichen Risikobeitrag liegt. Seine gebildeten Rückstellungen können jetzt aufgebraucht werden, um seinen Beitrag stabil zu halten, obwohl das Versicherungsrisiko seiner Altersgruppe deutlich angestiegen ist.
Zu dem Nettobeitrag werden noch einige Zuschläge für z.B. Verwaltungskosten, Risikoprüfung usw. erhoben. Dazu kommen die in der Person des Versicherten begründete Risikozuschläge (um Vorerkrankungen einzuschießen) sowie ein zwingend vorgeschriebener Sicherungsbeitrag, der mindestens 5 % des Bruttobeitrages betragen muss.
Dieser Sicherheitszuschlag wird erhoben, um unvorhersehbare Risiken, wie z.B. großflächige Epidemien einkalkulieren zu können. Die nicht verwendeten Sicherheitszuschläge werden den Altersrückstellungen zugerechnet und kommen so wieder dem Versicherten zugute.
Beitragszusammensetzung in der PKV:
Risikobeitrag
+ Sparanteil
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= Nettobeitrag
+ Zuschläge für Kosten ( Risikoprüfung, Verwaltung, Provision etc. )
+ (evtl. Zuschlage für risikoerhebliche Vorerkrankungen)
+ 10 % gesetzlicher Zuschlag (gesonderte Alterungsrückstellung seit 01.01.2000)
+ gesetzlich geforderter Sicherheitszuschlag (mind. 5 % vom Bruttobeitrag)
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= Bruttobeitrag / Tarifbeitrag / Zahlbeitrag