Gesetzliche Rentenversicherung und die Altersrente - Rente GRV
 
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Die gesetzliche Altersrente

ist die Hauptsäule unseres Rentenversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, die Rentner im Rentenalter zu versorgen. Durch viele Entwicklungen ist das von Reichskanzler Bismarck geschaffene umlagefinanzierte Rentensystem so nicht länger finanzierbar und wird bis 2030 weiter deutlich reduziert.


Da die Beitragssätze bis dahin relativ stabil bleiben sollen, wird das Rentenniveau auf ca. 67% des letzten Nettoeinkommens abgesenkt. Allerdings beziehen sich diese Werte auf einen fiktiven Rentner, der insgesamt 45 Versicherungsjahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die tatsächliche durchschnittliche Versicherungszeit liegt für westdeutsche Männer bei ca. 39 Jahren, Frauen liegen noch weit darunter. Die private Altersvorsorge wird dadurch zunehmend wichtiger.


Kurzfristige Rentenreform (Renten-Notpaket 2004)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:


Alte Regelung Neuregelung 2004
jährliche Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung Aussetzung der Anpassung, nächste Anpassung erst 2005
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von den Rentnern nur zur Hälfte gezahlt. Ab 01.04.2004 müssen die vollen Beiträge gezahlt werden.
Rentenzahlungen am Monatsanfang Neurentner erhalten ihre Renten erst zum Monatsende
veränderte Beitragssätze der Krankenkassen gelten erst 6 Monate später veränderte Beitragssätze der Krankenkassen werden bereits 3 Monate später berücksichtigt
Auf monatlich gezahlte Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Pensionen werden zur Hälfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Seit dem 1. Januar 2004 müssen Rentner auf Betriebsrenten und Nebeneinkünfte den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Auch auf Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung werden nun Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.


Mittelfristige Renten-Reformen

In 2004 wurde das Renten-Nachhaltigkeitsgesetz beschlossen. Wichtige Änderungen sind:


Alte Regelung Neuregelung mittelfristig
Alle Rentner zahlen einen Beitrag von 1,7 % zur Pflegeversicherung. Ab dem 01.01.2005 müssen gesetzlich Krankenversicherte ohne Kinder, die nicht vor dem 01.01.1940 geboren wurden, einen Zuschlag von 0,25 % zahlen.
Rentenerhöhungen richten sich nach der Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus. Rentenerhöhungen werden mittels eines sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors an die Entwicklung des gesamten Rentenbeitragsaufkommens gekoppelt.
Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen (Altersteilzeit) mit frühestens 60 Jahren in Rente gehen. Für nach 1946 geborene Jahrgänge wird der frühstmögliche Zeitpunkt einer Frührente wegen Altersteilzeit ab 2006 bis 2008 schrittweise auf 63 Jahre erhöht. Nach 1951 geborene Jahrgänge haben keinen Anspruch auf Altersteilzeit.
Schul- und Ausbildungszeiten werden unabhängig von der Art der Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr bis zur Dauer von 3 Jahren als Beitragszeit gewertet. Hochschulstudien werden mit Ausnahme der Fachhochschule nicht mehr als Beitragszeit anerkannt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden allerdings auch weiterhin auf die schulische und berufliche Ausbildungszeit von maximal 36 Monaten anerkannt.
Die ersten drei Beitragsjahre (meist Ausbildungszeiten mit wenig Einkommen) werden pauschal mit 75% des durchschnittlichen Rentenbeitrags bewertet. Die Höherbewertung gilt nur noch für Auszubildende und die Ausbildung in einer Fachhochschule oder berufsvorbereitenden Maßnahme. Für einfache beitragspflichtige Aushilfstätigkeiten entfällt die Höherbewertung.
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