Spezielle Rechtsgrundlagen
Neben den Regelungen, die das allgemeine Vertragsrecht betreffen, gibt es auch Regelungen, in denen die speziellen Versicherungsinhalte für die private Krankenversicherung geregelt werden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Sie enthalten die standardisierten Vertragsgrundlagen und beschreiben die eigentlichen Hauptleistungen des Versicherers.
Für die private Krankenversicherung bestehen diese in der Regel aus folgenden Musterbedingungen:
Krankheitskostenvollversicherung (MB / KK)
Krankentagegeldversicherung (MB / KT)
Pflegepflichtversicherung (MB / PV)
Die Musterbedingungen wurden vom Verband der privaten Krankenversicherer entwickelt, es steht den Unternehmen jedoch frei, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, für das Neugeschäft auch gänzlich andere Regelungen zu verwenden.
Tarifbestimmungen / Tarifbedingungen
In den eigentlichen und von Tarif zu Tarif unterschiedlichen speziellen Tarifbedingungen werden die Abweichungen zu den Musterbedingungen benannt. Aus den Abweichungen zu den allg. Musterbedingungen ergeben sich dann die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen und den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
So kann ein Versicherer in drei verschiedenen Tarifwerken drei unterschiedliche Regelungen zur Erstattung im Zahnbereich festlegen.
Tarif 1: | Zahnbehandlung 100 % | Zahnersatz 60 % |
Tarif 2: | Zahnbehandlung 100 % | Zahnersatz 80 % |
Tarif 3: | Zahnbehandlung und Zahnersatz bis 1000,- Euro p.a. zu 100 % übersteigende Kosten zu 75 % |
Diese Bestimmungen können durch Angaben zu Summenbegrenzungen p.a., zu Gebührenordnungen, etc. ergänzt werden.