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Wer kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

Die Pflegezusatzversicherung stellt im Leistungsfall eine Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sind:


  • Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Das Bestehen einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung
  • Ein Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Bestehende Versicherungen können bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten jedoch aufrechterhalten werden. Auch hier entscheiden die Bedingungen und Leistungszusagen des Versicherers über den zu zahlenden Beitrag. Wenn für Sie längere Auslandsaufenthalte in Frage kommen, gilt es vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu prüfen, ob Sondervereinbarungen zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes machbar und notwendig sind.


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