Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung um eine rentenähnliche Zahlung. Die Höhe der Rentenzahlung wird tariflich vereinbart und variiert mit den Leistungen analog zu der vom MDK festgestellten Pflegestufe.


Die Leistung der Pflegerentenversicherung kann in verschiedenen Formen ausgezahlt werden.
Analog der festgestellten Pflegestufe also beispielsweise:


  • Pflegestufe I = 0 % bis 40 % der Rente
  • Pflegestufe II = 50 % bis 70 % der Rente
  • Pflegestufe III = 100 % der Rente

Bereits pflegebedürftige Personen sind nicht mehr versicherbar.


Die Versicherer legen die Zugangsmöglichkeiten unterschiedlich fest, im Regelfall muss der Antragsteller mind. 30 Jahre und darf maximal 65 Jahre alt sein, einige wenige Tarife legen das Höchsteintrittsalter auf das 70. oder sogar 75 . Lebensjahr fest, wobei fraglich ist, ob der Antragsteller in diesem Alter noch die Risikoprüfung also die Beantwortung der Gesundheitsfragen besteht. Die Versicherungsdauer ist lebenslang.


Die Beitragszahlungspflicht erlischt, sobald Pflegerentenleistungen fällig werden.


Die Rentenzahlung erfolgt im Regelfall monatlich vorschüssig. Die Mindestrentenhöhe beträgt 250,- Euro mtl., die maximale Rentenhöhe beträgt 3.000,- Euro mtl. Die volle Rentenhöhe wird in Pflegestufe III ausgezahlt, in Stufe II und I können anteilige Leistungen erfolgen. Sofortleistungen in Höhe von 6 Monatsrenten können vereinbart werden. Um den laufenden Kostensteigerungen Rechnung zu tragen kann die Pflegerente z.B. bis zum 80. Lebensjahr alle 3 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung um 10 % erhöht werden.


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