Pflegerentenversicherung in der Pflegezusatzversicherung
 
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Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung um eine rentenähnliche Zahlung. Die Höhe der Rentenzahlung wird tariflich vereinbart und variiert mit den Leistungen analog zu der vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) festgestellten Pflegegrade.


Die Leistung der Pflegerentenversicherung kann in verschiedenen Formen ausgezahlt werden.
Analog der festgestellten Pflegegrade also beispielsweise:


  • Pflegegrad 2 = 0 % bis 40 % der Rente
  • Pflegegrad 3 = 50 % bis 70 % der Rente
  • Pflegegrad 4 = 100 % der Rente

Bereits pflegebedürftige Personen sind nicht mehr versicherbar.


Die Versicherer legen die Zugangsmöglichkeiten unterschiedlich fest. Im Regelfall muss der Antragsteller mindestens 30 Jahre und darf maximal 65 Jahre alt sein. Einige wenige Tarife legen das Höchsteintrittsalter auf das 70. oder sogar 75. Lebensjahr fest, wobei fraglich ist, ob der Antragsteller in diesem Alter noch die Risikoprüfung, also die Beantwortung der Gesundheitsfragen, besteht. Die Versicherungsdauer ist lebenslang.


Die Beitragszahlungspflicht erlischt, sobald Pflegerentenleistungen fällig werden.

Die Rentenzahlung erfolgt im Regelfall monatlich vorschüssig. Die Mindestrentenhöhe beträgt 250 EUR monatlich, die maximale Rentenhöhe beträgt 3.000 EUR monatlich. Die volle Rentenhöhe wird in Pflegegrad 4 / 5 ausgezahlt, in Stufe 1 - 3 können anteilige Leistungen erfolgen. Sofortleistungen in Höhe von sechs Monatsrenten können vereinbart werden. Um den laufenden Kostensteigerungen Rechnung zu tragen, kann die Pflegerente z. B. bis zum 80. Lebensjahr alle drei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung um 10 % erhöht werden.


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