Pflegetagegeldversicherung

Was ist eine Pflegetagegeldversicherung?
Welche Leistungen kann ich bei ihr in Anspruch nehmen?
Mit welchen Beiträgen habe ich zu rechnen?


Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen im Fall der Pflegebedürftigkeit einen Tagessatz, über den Sie individuell und frei verfügen können. Die Höhe des Tagesgeldes wird tariflich vereinbart, die Tagessätze variieren zwischen 10 und 200 Euro Pflegetagegeld.


Beispiel:


Wünschen Sie eine Pflegetagegeldleistung von ca. 50 Euro täglich, kostet diese für einen 30 jährigen Mann ca. 9 Euro im Monat eine 30 jährige Frau zahlt für die selbe Versicherung ca. 12,50 Euro im Monat.


Das Pflegetagegeld wird gewährt, sobald der MDK eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung feststellt. Je nach Pflegestufe wird von der Pflegetagegeldversicherung die Leistung gewährt, egal ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden, ob Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen oder sich von Angehörigen pflegen lassen, je nach Pflegestufe und Tarif werden 20 % bis 100 % des vereinbarten Tagessatzes ausgezahlt. In einigen Tarifen kann auch eine einmalige Zahlung von bis zum 10´fachen des vereinbarten Tagessatzes gewährt werden. Damit wird einmaligen Kosten bei Pflegebedürftigkeit, z.B. für den Umzug, für kleinere Umbauten oder die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln Rechnung getragen.


Beispiel:


Sie werden mit Pflegestufe III pflegebedürftig. Für einen Platz im Pflegeheim können Kosten von bis zu 3000 Euro monatlich veranschlagt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt für diese Pflegestufe 1432 Euro, es bleibt eine Lücke von 1568 Euro. Haben Sie eine Pflegetagegeldversicherung von 50,- Euro täglich abgeschlossen, können Sie eine Leistung von insgesamt 1500 Euro zusätzlich in Anspruch nehmen, das finanzielle Risiko Pflegebedürftigkeit ist damit weitgehend abgemildert. Das Pflegetagegeld hat den Vorteil, dass Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit über die Leistungen der Pflegeversicherung relativ selbstbestimmt entscheiden können.


Die Versicherer ermitteln im Regelfall alle drei Jahre die durchschnittlichen Kosten für die vollstationäre Pflege. Bei einem Anstieg von mind. 10 % gegenüber den der letzten Leistungsanpassung zu Grunde liegenden Durchschnittskosten wird das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend angepasst. Die Höherstufung erfolgt ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten und gilt bei den guten Versicherungsbedingungen auch für bereits laufende Versicherungsfälle!


Über das für Sie passende Angebot und eine für Sie individuell passende Vorsorge informieren wir Sie gerne. Stellen Sie eine kostenfreie Anfrage und nutzen Sie unseren Service!


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