Pflege-Bahr - Private Pflegevorsorge - staatlich gefördert
 
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Die staatlich geförderte private Pflegevorsorge - der "Pflege-Bahr"

Die Möglichkeiten der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nicht mehr ausreichend genug, um der fortschreitenden Pflegeproblematik entgegen zu wirken. Nur Teile der Pflegekosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet. Ein großer Rest wird den Betroffenen auferlegt und ist finanziell oft so belastend, dass Altersarmut und sozialer Abstieg die Folgen sind. Die Auswirkungen spüren nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern oft auch ihre Familien und Angehörigen.


Die Idee des "Pflege-Bahr"


Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung und Finanzierung von Pflege verabschiedet. Darunter auch der "Pflege-Bahr", der die erste staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge darstellt. Der "Pflege-Bahr" ist die Reaktion auf den demografischen Wandel und schafft die Grundlage zu einer ergänzenden privaten Pflege-Vorsorge.


 
Pflege Bahr

Die Förderung der privaten Pflegevorsorge ermöglicht es, dass möglichst viele Menschen, unabhängig vom persönlichen Einkommen, die Möglichkeit erhalten, für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit privat vorzusorgen.


Der Rahmen der privaten Pflegevorsorge - "Pflege-Bahr"

Jeder, der bisher noch keine Pflege bezogen hat oder zurzeit bezieht, ist berechtigt, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Unterstützung im Rahmen des "Pflege-Bahr" beläuft sich auf 60 EUR pro Jahr - 5 EUR pro Monat.


Gefördert werden ausschließlich Tarife der Pflege-Tagegeld-Versicherung. Der Umfang und die Ausgestaltung des Tarifs sind von den Versicherern frei konzipierbar und können von den Kunden auch frei gewählt werden. Der monatliche Beitrag muss mindestens 10 EUR betragen. Die Leistung darf jedoch nur maximal das doppelte der gesetzlichen Pflegeversicherung umfassen.


Es gibt gesetzlich festgelegten Mindestleistungen des "Pflege-Bahr", den Versicherern ist es jedoch selbst überlassen, die Mindestleistungen zu erhöhen. Das Gesetz trat am 01.01.2013 in Kraft.


Hier gelangen Sie zu Versicherern, die einen staatlich geförderten Tarif anbieten.



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