Pflegeleistungen

Warum sind die Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung für mich interessant?


Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben, also gelten sie auch für Versicherte einer privaten Krankenversicherung, die bei ihrer PKV auch pflegepflichtversichert sind. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind jedoch relativ knapp bemessen und decken bei weitem nicht die Leistungen der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit.


Je nach Pflegestufe zahlt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung für die stationäre Unterbringung maximal 1.432 ,- Euro, im Härtefall 1.918 ,- Euro monatlich. Die tatsächlichen Kosten dürften deutlich höher liegen. Für die Heimunterbringung können Sie schon heute Kosten von ca. 3000 Euro monatlich veranschlagen. Können Sie diese Summe aufgrund ihrer Einkünfte nicht aufbringen, müssen bestehende Vermögensbestände aufgebraucht werden, Immobilien veräußert werden usw. Ist dies geschehen, muss Sozialhilfe beantragt werden, der Sozialhilfeträger holt sich seine Leistungen wenn möglich von den Unterhaltspflichtigen Angehörigen - also den Kindern und Enkeln - zurück.


Um im Pflegefall die optimalen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, bzw. um die Grundleistungen der Pflegepflichtversicherungen auf das notwendige Maß aufstocken zu können sind Geld oder Sachleistungen aus der Pflegezusatzversicherung unumgänglich. Die Leistungen können durch Angehörige in Anspruch genommen werden, natürlich auch durch professionelle Pflegedienste und Pflegeheime. Die private Pflegeversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung.


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