Was ist Pflegebedürftigkeit? Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
 
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Was ist Pflegebedürftigkeit?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird seit dem 01.01.2017 bestimmt durch den Grad der Selbstständigkeit und den tatsächlichen Fähigkeiten, die eine Person besitzt. In sechs pflegerelevanten Bereichen wird festgestellt, welche Aufgaben ein Pflegebedürftiger noch selbstständig erledigen kann und bei welchen er Hilfe benötigt.


Bei der Feststellung des Pflegebedarfs durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) werden Punkte vergeben, die dann über die Einschränkung der Selbstständigkeit informieren und damit das Ausmaß der notwendigen Pflege wiedergeben. Im Anschluss erfolgt eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.


Die Pflegestufen, bei denen die Pflegebedürftigkeit abhängig war vom zeitlichen Aufwand für einzelne, vorwiegend auf körperliche Beeinträchtigungen bezogene Maßnahmen, gibt es nicht mehr.


Für Personen, die 2016 bereits einer Pflegestufe zugeordnet wurden, erfolgt ab 01.01.2017 eine automatische Überleitung in die Pflegegrade:


Pflegestufe
(Einstufung bis 31.12.2016)
Pflegegrad
(Einstufung ab 01.01.2017)
0 2
1 2
1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 3
2 3
2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 4
3 4
3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 5
3 mit Härtefall 5

Der Pfleggrad 1 kommt also nur für neu eingestufte Personen in Betracht.


Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
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