Sichern Sie Ihre Einkünfte im Krankheitsfall. Besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler.
Warum eine Krankentagegeldversicherung so wichtig ist.
Selbstständige und Freiberufler erhalten – wenn nicht anders vereinbart – kein Krankengeld und auch keine Lohnfortzahlung für die krankheitsbedingten Fehltage von der Krankenversicherung. Durch die fehlenden gesetzlichen Leistungen und den damit verbundenen Verdienstausfall entsteht ein finanzielles Risiko, das die Existenz bedroht.
Hinweis: Gesetzlich krankenversicherte Angestellte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber.
Nach 42 Tagen Krankheit endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und das Einkommen wird durch eine Leistung der Krankenversicherung, die geringer ausfällt, übernommen. Im Anschluss erhalten Arbeitnehmer stattdessen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Krankengeld, welches sie durch ein privat abgeschlossenes Krankentagegeld auf das Einkommensniveau anheben können. Der Beitrag für einen solchen Tarif fällt je nach gewünschtem Tagessatz unterschiedlich aus.
Selbstständige erhalten in der Regel keine Lohnfortzahlung und auch kein Krankengeld, sofern Sie diese Vereinbarungen nicht gesondert mit der Krankenversicherung getroffen haben. Besteht also keine Vereinbarung, fehlt sozusagen ab dem ersten Tag der Erkrankung Geld und eine finanzielle Lücke entsteht. Diese kann durch den vereinbarten Tagessatz einer Krankentagegeld Versicherung ausgeglichen werden. Gerade bei hohem Einkommen ist diese Lösung zu empfehlen.
Zur Berechnung vom Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden nur Einkommensanteile bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (Stand: 2018: 4.425 EUR) berücksichtigt. Übersteigende Einkommensanteile fallen aus der Berechnung heraus. In unserem Rechner fragen wir daher Ihr Nettoeinkommen ab und ziehen es zum Vergleich und zur Berechnung für Ihr benötigtes Krankentagegeld heran.
Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze erhalten ca. 90 % ihres bisherigen Netto- oder 70 % des Bruttolohns als Krankengeld, auch gesetzliches Krankentagegeld genannt, ausgezahlt. Von diesem Betrag wird dann noch der Arbeitnehmer-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Damit liegt das Krankengeld etwa 20 % unter dem monatlichen Netto-Einkommen.
Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze erhalten prozentual deutlich weniger, da Gehaltsbestandteile über 4.425 EUR gar nicht berücksichtigt werden. Somit wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit das Einkommen erheblich reduziert. Hier ist die Absicherung über ein privates Krankentagegeld notwendig und oft sehr sinnvoll.
Für gesetzlich Versicherte oder für selbstständig Tätige, die eine private Krankenversicherung haben, ist es besonders wichtig, sich über das eigene krankheitsbedingte Ausfallrisiko und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen Gedanken zu machen. Bei Bedarf ist eine leistungsfähige Risikoabsicherung in Form einer privaten Krankenzusatzversicherung ratsam. Daher ist dieses Krankentagegeld, das auch als Verdienstausfallversicherung bezeichnet wird, so wichtig.
Für selbstständig Tätige ist eine private Absicherung der Arbeitskraft und die finanzielle Sicherheit existenziell, da sie keinen Anspruch auf Krankengelder haben.
Dasselbe gilt auch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die aufgrund Ihres hohen Einkommens, vergleichsweise wenig Krankengeld (Wahltarif) erhalten und nicht auf eine Einkommensabsicherung verzichten möchten.
Die Einkommensreduzierung wird sich bei hohem Einkommen über eine kürzere Zeit nicht unbedingt negativ auswirken.
Bei finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Finanzierung von Wohneigentum, für KFZ-Leasingverträge oder eine Lebensversicherung, ist es lohnenswert, sich mit einem Krankentagegeld abzusichern.
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung können sich Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, mit einem privat vereinbarten Krankentagegeld zusätzlich finanziell absichern.
Selbstständige und Freiberufler, die eine private Krankenversicherung haben, können je nach Gesellschaft und Tarif schon ab dem 8.Tag mit der Leistung einer Krankentagegeldversicherung beginnen.
Die Abrufzeitpunkte, Karenzen genannt, sind wochenweise gestaffelt. Im Regelfall bietet Ihnen die Verdienstausfallversicherung ab dem 8., 15., 22., 29., 43., 93., 186. oder 365. Tag den Beginnzeitpunkt an.
Je früher eine Krankentagegeldversicherung leisten soll, umso höher ist der dafür zu bezahlende Monatsbeitrag. Abhängig von den Rücklagen und Fixkosten kann das benötigte Krankentagegeld als Selbstständiger auch wie folgt gestaffelt werden:
Es kann beispielsweise ab dem 22. Tag eine Krankentagegeldzahlung von 100 EUR vereinbart werden. Bei länger andauernder Erkrankung oder Unfallfolgen folgt ab dem 43. Tag ein zusätzliches Tagegeld in Höhe von 75 EUR, sodass am 44. Tag insgesamt eine Tagegeldleistung von 175 EUR erhalten werden kann.
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