Rechtliche Grundlagen - Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
 
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Rechtliche Grundlagen

Für die Pflegeversicherung sind eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen - vor allem Regelungen des Sozialgesetzbuches V und XI zu beachten.


Besondere Relevanz hat für die Pflegeversicherung das Krankenversicherungsrecht (SGB V). Nach dem Grundsatz "Pflege folgt Krankenversicherung" sieht § 23 SGB XI vor, dass alle Mitglieder einer privaten Krankenversicherung einen Zusatzvertrag mit Gegenstandsbereich einer Pflegeversicherung abschließen müssen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist die private Pflegepflichtversicherung relativ nahe an die Bestimmungen und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angeglichen.


Auf unseren Seiten informieren wir sie über die gesetzliche Regelungen, sowie über Rahmenverträge, Richtlinien und allgemeine Versicherungsbedingungen.


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