Reformbedarf und Perspektiven

Die Krankenkassen weisen darauf hin, dass die Reform sich nicht auf die Finanzierungsseite der Pflegeversicherung beschränken darf, sondern auch die Leistungsseite bedenken muss. Reformbedarf hat die Pflegeversicherung hier vor allem in dem ambulanten Bereich: Der Grundsatz der Pflegeversicherung "ambulant vor stationär" wird weiter ausgebaut werden zudem sollen Anreize gegeben werden, Leistungen der ambulanten Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Um zukünftige Kosten einzusparen sollen vermehrt Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden, um das Risiko der zukünftigen Pflegebedürftigkeit zu minimieren.


Auf der organisatorischen Ebene ist angedacht Schnittstellenprobleme zwischen den ambulanten Pflegediensten und den Pflegeheimen abzubauen, und Möglichkeiten zu schaffen Leistungen der Pflegeversicherung in der integrierten Versorgung in Anspruch zu nehmen. Unter integrierter Versorgung wird eine verstärkte Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegediensten verstanden. Nach Willen der Krankenkassen, soll dies in Zukunft auch für Leistungen der Pflegeversicherung gelten.


Allerdings ist ein großes Manko der Reform der Pflegeversicherung, dass die Leistungssätze seit 1995 gleich hoch (oder gleich niedrig) geblieben sind. Die Folge ist eine stetige Leistungskürzung der Pflegeversicherung aufgrund allgemeiner Preis- und Kostensteigerungen im Gesundheitssystem.


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