Private Pflegezusatzversicherung im Vergleich
 
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Private Pflegezusatzversicherungen im Vergleich

Mit einer Pflegezusatzversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor. Ergänzende finanzielle Leistungen als Teil der Altersvorsorge und für eine würdevolle Pflege.


  • Absicherung der Pflegebedürftigkeit
  • Für gesetzlich und privat Versicherte
  • Top-Tarife in unserem besten Vergleichsrechner
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Private Pflegezusatzversicherungen - Informieren und vergleichen

Jeder Versicherte einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung muss eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung zahlt beispielsweise bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 2) für stationäre Pflege einen Betrag in Höhe von 770 EUR. Da ein Heimplatz 3.500 EUR oder auch mehr kosten kann, reichen die Zuschüsse der Pflegeversicherung bei weitem nicht aus. Die Differenz ist von den Pflegebedürftigen oder ggf. auch von ihren unterhaltspflichtigen Angehörigen zu tragen.


Wir bieten Ihnen auf unseren Seiten:


  • Informationen über die Pflegeversicherung, damit Sie das Kostenrisiko einer Pflegebedürftigkeit im Alter in Ihrer individuellen Vorsorge einplanen können.
  • Vergleichen Sie die Tarife mit unserem Onlinerechner für die private Pflegeversicherung.
  • Sie können direkt bei verschiedenen Versicherungen den Online-Abschluss einer Pflegezusatzversicherung durchführen.
  • Übersicht zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung "Pflege-Bahr"
  • Sie haben die Möglichkeit mit unserem Pflegefragebogen eine kostenlose Analyse anzufordern. Wählen Sie einfach die gewünschte Pflegeart und den Betrag bzw. die Leistung und stellen Sie Ihre Anfrage. Wir beraten Sie gerne.

Bei ACIO erhalten Sie neben umfassenden Informationen und Tipps auch einen Überblick über die Anbieter, deren Leistungen und wie hoch die Beiträge sind. Nutzen Sie unseren Onlinerechner und vergleichen Sie.


Einige Gesellschaften bieten auch einen Onlineabschluss. Sie können mit Hilfe der Modulrechner dort Ihre Zusatzversicherung berechnen, aus verschiedenen Tarifbausteinen wählen, die staatlich Förderung optional einschließen und sofort ohne Wartezeit online abschließen.


Online-Abschluss der privaten Pflegezusatzversicherung

  • Angebot direkt bei verschiedenen Versicherungen berechnen
  • Tarif zusammenstellen - auch einschließlich "Pflege-Bahr"
  • Sofortiger Onlineabschluss möglich
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Warum ist eine Pflegezusatzversicherung nötig?

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt pro Pflegefall für jeden Pflegegrad nur einen festgesetzten Pflegesatz. Die tatsächlichen Pflegekosten liegen aber oft deutlich darüber. Die Leistungen in den unteren Pflegegraden 2 und 3 im stationären Bereich haben sich mit der letzten Reform sogar noch deutlich reduziert.


Alle Kosten, die über die fest gelegten Sätze hinausgehen, gehen zu Ihren Lasten oder denen Ihrer Angehörigen. Um finanzielle Belastung zu verringern, lohnt sich daher der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Bei uns bekommen Sie den Vergleich der besten Tarife.


Wer kann eine private Zusatzversicherung abschließen?

Voraussetzungen für den Abschluss sind die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, das Bestehen einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung und ein Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.


Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten können vorhandene Versicherungen jedoch aufrechterhalten werden. Wenn längere Auslandsaufenthalte geplant sind, sollte vor Abschluss geprüft werden, ob Vereinbarungen zum Erhalt des Versicherungsschutzes machbar und nötig sind.


Welche Arten gibt es?

Um für den Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise die Pflegekostenversicherung, die Pflegerentenversicherung oder auch die Pflegetagegeldversicherung.


Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt pro Tag ein festes, tariflich vereinbartes Pflegetagegeld. Die Verwendung dieses Geldes ist vollkommen flexibel.


Eine Pflegekostenzusatzversicherung zahlt einen Zuschuss zu tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Belege des Pflegeheimes oder Pflegedienstes sind hier notwendig.


Die Pflegerentenversicherung ergänzt die Leistungen um eine rentenähnliche Zahlung. Die Höhe der Rente wird tariflich vereinbart und variiert mit dem festgestellten Bedarf.


Pflege und Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit wird vom Grad der Selbstständigkeit und den tatsächlichen Fähigkeiten, die eine Person besitzt, bestimmt. Der individuellen Pflegebedürftigkeit soll besser gerecht werden, indem in sechs pflegerelevanten Bereichen festgestellt wird, welche Aufgaben ein Pflegebedürftiger noch selbstständig erledigen kann und bei welchen er Hilfe benötigt.


Der Pflegebedarf wird durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ermittelt. Es werden im Pflegefall Punkte vergeben, die das Ausmaß der notwendigen Pflege beziffern. Im Anschluss erfolgt eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade, der wiederum bestimmt, wie hoch die Pflegesätze sind.


Entscheidend ist also nicht länger der zeitliche Aufwand, der für die Pflege nötig ist, sondern der Grad der Selbstständigkeit und die tatsächlichen Fähigkeiten, die eine Person besitzt.


Pflegegrade und Pflegesätze

Basierend auf den Einschätzungen, wie mobil, kognitiv/kommunikativ oder auch selbstbestimmt der Alltag abläuft, erfolgt die Einstufung in die Pflegegrade. Die Skala reicht von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Grad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen (Grad 5).


Aus dem Pflegegrad ergibt sich daraufhin direkt der gezahlte Pflegesatz für das ambulante Pflegegeld, die ambulante Pflegesachleistung oder die vollstationäre Pflege. Der Höchstsatz bei vollstationärer Pflege liegt bei 2.005 EUR. Diese kann im Monat jedoch bis zu 3.500 EUR und mehr kosten. Die vom Staat zur Verfügung gestellten Leistungen im Pflegefall sind daher oft bei weitem nicht ausreichend.


An den Leistungen, die gemäß Pflegegrad erfolgen, wird sichtbar, warum eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme ist.


Der "Pflege-Bahr" - Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Seit dem 01.01.2013 wird die private Pflegeversicherung durch den Staat gefördert. Der "Pflege-Bahr" unterstützt die eigenverantwortliche Vorsorge mit einem geförderten Pflegetagegeld. Schon ab 10 EUR Beitrag pro Monat werden die Tarife zusätzlich mit 5 EUR vom Staat gefördert.


Die Besonderheit dieser Tarife ist, dass der Kunde in jedem Fall vom Versicherer angenommen werden muss, d. h. eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich.


Informieren Sie sich über die Bedingungen, den Beitrag und die Vorteile.




Weitergehende Informationen zum Thema private Pflegezusatzversicherung finden Sie in unseren Lexika und FAQ.


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