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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Sowohl für gesetzlich wie auch für privat Krankenversicherte ist die Absicherung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung eine wichtige Ergänzung des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall.


Bei uns können Sie sich verschiedene Beiträge für eine kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung anschauen und einen Vertrag als Einzel- oder Familienpolice sofort online abschließen. Auch für längerfristige Reisen stehen Ihnen mehrere Tarifvarianten zur Verfügung.


Reisekrankenversicherung online...


Wir bieten Ihnen den Onlineabschluss für Reisen bis 6 Wochen, mit Angeboten verschiedener Versicherer für die  kurzfristige Auslandsreise Krankenversicherung. Oder für Reisen bis 3 Monate als Krankenversicherung für längerfristige Auslandsreisen. Schließlich gibt es noch den Onlineabschluss für Reisen über 3 Monate als Auslandsreisekrankenversicherung für langfristige Auslandsreisen.


Beispiele zum Inhalt und Leistungsumfang einer Auslandsreisekrankenversicherung finden Sie unter Leistungen.


Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich grundsätzlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Vor Reisebeginn müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einen Auslandsreise-Krankenschein besorgen.


In den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie nach Vorlage des Auslandskrankenscheines Leistungen, deren Umfang sich nach dem Recht des jeweiligen Vertragsstaates richtet.


In der Praxis kann es Ihnen dennoch passieren, dass Sie ein Arzt im Ausland nur gegen Barzahlung bzw. Vorlage einer Kreditkarte behandelt. Sie erhalten dann eine Rechnung, die Sie bei Ihrer GKV einreichen können und hier werden Ihnen oftmals nur die Kosten erstattet, die für die Behandlung in Deutschland gezahlt worden wären, so das Ihnen ggf. Differenzkosten verbleiben.


Die Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransportes aus dem Ausland werden von der deutschen GKV aber in keinem Fall übernommen.


Als privat Krankenversicherter sind Sie zwar innerhalb Europas unbegrenzt und weltweit mindestens für die Dauer eines Monats versichert, sollten aber überprüfen, ob die von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarife auch den Auslandsrücktransport beinhalten. Auch dann, wenn Sie einen stationären Regelleistungstarif abgeschlossen haben empfiehlt sich die Überprüfung in wie weit Ihr Versicherer stationäre Kosten übernimmt, die im Ausland anfallen.

Sollten nur die Kosten getragen werden, die analog der deutschen Gebührenordnung für Ärzte bei einer Behandlung in Deutschland angefallen und von Ihrem Regelleistungstarif übernommen worden wären, besteht die Gefahr, dass bei stationären Behandlungen im Ausland ebenfalls Differenzkosten zu Ihren Lasten verbleiben.


Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Auslandsreisekrankenversicherung zu informieren. Fordern Sie dann kostenfrei und unverbindlich eine persönliche Analyse über die private Krankenzusatzversicherung bei uns an.


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