Die Auslandsreisekrankenversicherung - Die Krankenversicherung für Reisen und Urlaub
 
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Die Auslandsreisekrankenversicherung - gewohnte Gesundheitsleistungen auch im Ausland

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Die Auslandsreisekrankenversicherung - wichtiger Schutz für Ihren Auslandsaufenthalt

Sowohl für gesetzlich wie auch für privat Krankenversicherte ist die Absicherung durch eine Auslandskrankenversicherung eine wichtige Ergänzung des Versicherungsschutzes für Reisen ins Ausland.


Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich grundsätzlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Vor Reisebeginn müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) - für Reisen innerhalb der Europäischen Union - bzw. einen Auslandskrankenschein besorgen - für Reisen außerhalb der EU.


Länder, die EHIC bzw. den Auslandskrankenschein akzeptieren, befinden sich in einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.


Geltungsbereich der EHIC: in den Ländern der EU, inklusive des EWR und der Schweiz.


Geltungsbereich des Sozialversicherungsabkommens: Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, China (Entsendeabkommen), Indien (Entsendeabkommen), Israel, Japan, Kanada/Quebec, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Republik Korea, Tunesien, Türkei, USA. (Stand: Dezember 2013).


In der Praxis kann es Ihnen dennoch passieren, dass Sie ein Arzt im Ausland nur gegen Barzahlung bzw. Vorlage einer Kreditkarte behandelt. Sie erhalten dann eine Rechnung, die Sie bei Ihrer GKV einreichen.


In Ländern ohne Abkommen werden sämtliche medizinische Leistungen von den deutschen Krankenkassen nicht erstattet.

Wichtig: Die Erstattungshöhe richtet sich immer nach dem Leistungskatalog der deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Sollten die Pauschalbeträge überschritten werden, muss der Versicherte den Restbetrag ausgleichen. Rücktransporte nach Deutschland sind grundsätzlich nicht versichert und müssen in jedem Fall selbst gezahlt werden.


In den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie nach Vorlage des Auslandskrankenscheines Leistungen, deren Umfang sich nach dem Recht des jeweiligen Vertragsstaates richtet.

Als privat Krankenversicherter sind Sie innerhalb Europas unbegrenzt und weltweit mindestens für die Dauer eines Monats versichert. Sie sollten aber überprüfen, ob Ihre Krankenversicherungstarife auch den Auslandsrücktransport beinhalten. Auch wenn Sie einen stationären Regelleistungstarif abgeschlossen haben, empfiehlt sich die überprüfung, inwieweit Ihr Versicherer stationäre Kosten übernimmt, die im Ausland anfallen.


Leistungsumfang einer Auslandsreisekrankenversicherung

  • Ambulant: ärztliche Behandlung und Diagnostik, Arznei- und Heilmittel usw.
  • Stationär: Unterbringung im Krankenhaus sowie operative Behandlungen
  • Zahnarzt: schmerzstillende Maßnahmen, Not-Füllungen, Reparatur von Zahnersatz
  • Rücktransport: sobald es möglich ist, wird ein Transport nach Deutschland organisiert
  • Todesfallleistungen: Überführung nach Deutschland bzw. Bestattung im Ausland

Hier finden Sie eine umfangreiche Übersicht der Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung.


Eine Auslandreisekrankenversicherung abschließen

Je nachdem, wie Sie Ihre Reise bzw. Ihren Aufenthalt im Ausland planen, gibt es verschiedene Tarifmöglichkeiten der Auslandsreisekrankenversicherung.


Wir bieten Ihnen den Onlineabschluss für Reisen bis 8 Wochen, mit Angeboten verschiedener Versicherer für die kurzfristige Auslandsreise Krankenversicherung.


Oder für Reisen bis 3 Monate als Krankenversicherung für längerfristige Auslandsreisen.


Für längerfristige Reisen oder Aufenthalte sollte eine entsprechende Reiseversicherung abgeschlossen werden. Auch wenn Sie mehrere Aufenthalte innerhalb eines Jahres planen, kann eine Jahrespolice von Vorteil sein.


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