Pflegegrade - private Pflegezusatzversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Pflegezusatzversicherung > Pflegegrade
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Pflegegrade

Wann spricht man von Pflegebedürftigkeit? Wer stellt diese fest?


Werden Sie pflegebedürftig, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse stellen. Hier wird geprüft, ob Sie formell ein Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse haben, d. h. zwei Jahre in den letzten 10 Jahren vor Antrastellung Mitglied in einer Pflegepflichtversicherung gewesen sind. Hier werden Zeiten der Familienversicherung berücksichtigt, ggf. müssen Sie warten, bis diese zwei Jahre erreicht sind. Erfüllen Sie die formellen Bedingungen, beauftragt die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung.


Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person in den folgenden Bereichen beeinträchtigt ist:


  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Anhand der o.g. Kriterien wird in einem mehrschichtigen Berechnungsverfahren ein Pflegegrad ermittelt.


  • Pflegegrad 1
    Geringe
    Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2
    Erhebliche
    Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3
    Schwere
    Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4
    Schwerste
    Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5
    Schwerste
    Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Härtefallregelung:
Soweit die Voraussetzungen eines Härtefalls (§ 36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 SGB XI) nach dem bis zum 31.12.2016 geltenden Rechts vorliegen, wird der Pflegebedürftige ab dem 01.01.2017 dem Pflegegrad 5 zugeordnet.

Pflegesätze
ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal