Wann endet eine private Pflegezusatzversicherung?
Eine private Pflegezusatzversicherung endet mit dem Tod der versicherten Person. Stirbt der Versicherungsnehmer, können die mitversicherten Personen sich innerhalb von zwei Monaten entscheiden, die Versicherung unter den gleichen Bedingungen weiterzuführen.
Bein einem dauerhaften Umzug ins Ausland endet in der Regel auch die private Pflegezusatzversicherung, es sei denn es wird eine Fortführung im Ausland tariflich vereinbart. Die Versicherer verzichten auf ihr "ordentliches Kündigungsrecht", Ihr recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen.
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