Das Risiko pflegebedürftig zu werden steigt mit zunehmendem Alter.
Von den heute 60 - 70 Jährigen sind nur ca. 2,5 Prozent pflegebedürftig.
Von den heute 85 - 90 Jährigen sind bereits ca. 38 Prozent pflegebedürftig.
Von den heute über 90 Jährigen sind bereits über 65 Prozent auf eine ambulante, oftmals aber auch auf die stationäre Form der Pflege angewiesen.
Vor dem Hintergrund der absehbaren Überalterung der deutschen Bevölkerung wurde 1995 die Pflegepflichtversicherung in Deutschland eingeführt ursprünglich mit längerfristigem Charakter. Leider musste man schon 2001 feststellen, dass die Einnahmen der Pflegepflichtversicherung nicht mehr ausreichten, um die anfallenden Kosten zu decken. Eine problematische Feststellung, da der Bevölkerungsanteil der älteren Menschen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erst noch drastisch zunehmen wird, die statistische Spitze wird um das Jahr 2035 erwartet.
Bislang konnten Beiträge zur Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 184 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung entfällt zum 01.01.2005. Beiträge zu Pflegezusatzversicherungen sind dann nur noch im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig.
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind grundsätzlich einkommensteuerfrei. Für die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung fällt ebenso wie für die private Krankenversicherung keine Versicherungssteuer an (Art. 29 PflegeVG).
Was leistet die heutige Pflegepflichtversicherung?
Unabhängig ob gesetzlich oder privat, können seit dem 01.04.1995 ,bei häuslicher, teilstationärer Pflege sowie für Kurzzeitpflege Versicherungsleistungen beansprucht werden. Die Pflegepflichtversicherung umfasst bei der Pflege im wesentlichen folgende Leistungen:
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Erstattet werden auch alle notwendigen Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Die technischen Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, werden möglichst leihweise zur Verfügung gestellt. Sind keine Leihgeräte vorhanden, muss der Versicherte 10 % der Anschaffungskosten selbst bezahlen, maximal aber 25 €. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 31 € je Kalendermonat erstattet.
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Obwohl sich 1.432 € monatlich nach viel anhören zeigt sich bei realistischer Betrachtung, dass die Pflegepflichtversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Kosten, die sie nicht übernimmt müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.
Bsp.:
Kosten für häusliche Pflege mtl.: 3.600,- €
(4 Stunden täglich a 30,- €)
davon übernimmt die Pflegepflichtversicherung max. : 1.432,- €
verbleibende mtl. Restkosten: 2.168,- €
Bei diesen Beträgen sind die Altersrente, mögliche Zusatzrenten und auch vorhandenes Vermögen relativ schnell aufgebraucht, so dass im Ernstfall zumindest vorübergehend das Sozialamt als Kostenträger einspringen muss.
Sofern die Kinder über ein ausreichend hohes Einkommen oder Vermögen verfügen holt sich das Sozialamt vorgestreckte Gelder bei Ihren Kindern zurück. So stellte der Bundesgerichtshof ( Az. XII ZR 266 / 99 ) fest, dass Kinder zur Zahlung des Unterhalts für ihre Eltern nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch ihr Vermögen einsetzten müssen. Bei einem Vermögen von ca. 150.000,- € sei es zumutbar sich über die regelmäßigen monatlichen Zuzahlungen hinaus mit ca. 11.500,- € zusätzlich zu den Pflegekosten zu beteiligen.
Zur Deckung des Kostenrisikos wurden von den Versicherern Pflegeergänzungsversicherungen entwickelt, von denen derzeit zwei Tarifarten angeboten werden, die
Pflegekostenversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Versicherungsbedingungen
Welche zusätzliche Leistung Sie im Pflegefall erhalten, hängt in entscheidendem Umfang von den Versicherungsbedingungen ab, so stellt sich die Frage,
Antrags- Risikoprüfung
Aufgrund des enormen Kostenrisikos prüfen die Versicherer den Gesundheitszustand der Antragsteller mindestens ebenso akribisch wie in der privaten Krankenvoll- und der Berufsunfähigkeitsversicherung daher gilt auch für diese Sparte: "Nur wer bei Antragstellung noch einen mindestens altersgerechten durchschnittlichen Gesundheitszustand vorweisen kann, hat eine Chance auf eine Antragsannahme zu regulären Bedingungen.

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