gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungen Übersicht
 
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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung


Anrechnung auf Belastungsgrenze
Krankenkassen-
leistungen
Zuzahlungen Kinder bis 18 Jahre Erwachsene
Arzneimittel, nicht verschreibungs-
pflichtige
100 %
Ausnahmen: Kinder bis 12, bis 18 bei Entwicklungsstörungen
nein nein
Arznei- und Verbandmittel 10 %, mind. 5 €, höchstens 10 € je Mittel keine Zuzahlung ja
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung 100 % (in medizinisch zwingenden Fällen Zuzahlung wie bei stationärer Behandlung) nein nein
Fahrkosten zur stationären Behandlung 10 %, mind. 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt ja ja
Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengym-
nastik)
10 % der Kosten, zuzüglich 10 € je Verordnung keine Zuzahlung ja
Heilpraktiker 100 % nein nein
Hilfsmittel 10 % der Kosten, mind. 5 €, höchstens 10 € ja ja
Kiefern-
orthopädie
(ab Stufe 3)
20 %; fürs 2. und jedes weitere Kind 10 %, Erstattung auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss nein nein
Krankengeld 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto für 78 Wochen, abzgl. AN-Anteil* für Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung,
SB** = Differenz zum Netto;
ab 1.7.05 beitragspflichtig mit 0,5 % des Einkommens bis zur BBG***
- -
Krankenhaus-
behandlung
10 % pro Kalendertag
für max. 28 Tage
keine Zuzahlung ja
Mütterkuren 10 € pro Kalendertag - ja
Sachleistungsprinzip GKV-Versicherte können Kostenerstattung für privatärztliche Behandlung beantragen; die Bindefrist beträgt 12 Monate - -
Sehhilfen (z.B. Brillen) 100 %
Ausnahmen: Kinder bis 18 sowie schwer Sehbeeinträchtigte
nein nein
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitations-
maßnahmen, An-
schlussrehabilitation
10 € pro Kalendertag - Anrechnung eines Krankenhausaufenthaltes keine Zuzahlung ja
Sterbegeld, Entbindungsgeld 100 % nein nein
Zahnersatz alle die befundsbezogenen Festzuschüsse ( = ca. 50 % der Regelversorgung) übersteigenden Kosten; bei höherwertigem Zahnersatz entsprechend mehr als 50 %;
ab 1.7.05 beitragspflichtig mit 0,4 % des Einkommens bis zur BBG***
nein nein

* Arbeitnehmer-Anteil
** Selbstbehalt
*** Beitragsbemessungsgrenze      (Stand 01.01.2005)


Belastungsgrenzen bei Zuzahlungen

Für Zuzahlungen gilt eine Belastungsgrenze. Die kalenderjährliche Eigenbeteiligung beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 %. Je Kind wird ein Freibetrag von 3.648 € und für familienversicherte Ehegatten von 4.347 € auf das Einkommen angerechnet.

Darüberhinausgehende Selbstbeteilungen werden von der Kasse auf Antrag erstattet bzw. es erfolgt - soweit diese Belastungsgrenze erreicht ist - für weitere Zuzahlungen des Kalenderjahres auf Antrag eine Befreiung durch die Kasse.


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