Die gesetzliche Krankenversicherung hat bis Ende 2003 alle erforderlichen Fahrkosten und Kosten des Krankentransportes zum nächstgelegenen Vertragskrankenhaus, für Rettungsfahrten und bei ambulanter Behandlung, wenn diese zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung diente, übernommen. Für jede Fahrt musste der Versicherte eine Selbstbeteiligung von EUR 13,- tragen. In Härtefällen war die volle Kostenübernahme möglich.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit dem 1.Januar 2004 die Fahrkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur ambulanten Behandlung nur noch in besonderen Fällen. Es ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Ansonsten werden Fahrkosten nur noch erstattet, wenn für den Transport zwingende medizinische Gründe vorliegen, z.B. Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten und wenn während der Fahrt eine fachliche oder technische Betreuung notwendig ist. Der Versicherte muss einen Eigenanteil von 10 % je Fahrt, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro leisten.
