Rund um den Beitrag

Die Beitragsbelastung in der GKV erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip, zur Schulterung der Gesamtlast wird jeder gemäß seiner persönlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.


Die Beitragshöhe richtet sich nach

  • dem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ( BBG 2005 / 42.300,- €; BBG 2006 / 42.750,- € ).
  • dem prozentualen Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Familienmitglieder, die Anspruch auf Familienversicherung haben, sind beitragsfrei mitversichert.


Der Beitragszuschuss

  • Bislang hatte der Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V für jeden Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 % des Beitrages zur GKV zu gewähren.


  • Ab dem 01.07. 2005 tritt eine Neuregelung in Kraft:


    Die Kassen werden verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 % zu senken. Gleichzeitig ist für Zahnersatz und Krankengeld nur von den Arbeitnehmern ein Zusatzbeitrag von 0,9 % aufzubringen. Die Arbeitgeber sparen 0,45 % Beitrag, die Arbeitnehmer müssen 0,45 % mehr zahlen.


    Bsp:
    2004 GKV Beitragssatz 14,3 % inkl. Krankengeldleistung  
      Arbeitgeberanteil 7,15 % Arbeitgeberanteil 7,15 %
     
    07/2005 GKV Beitragssatz 13,4 % ohne Krankengeldleistung  
      Arbeitgeberanteil 6,7 % Arbeitnehmeranteil 7,6 %
      inkl. 0,9% zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeldes

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

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