Die Beitragsbelastung in der GKV erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip, zur Schulterung der Gesamtlast wird jeder gemäß seiner persönlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach
Familienmitglieder, die Anspruch auf Familienversicherung haben, sind beitragsfrei mitversichert.
Der Beitragszuschuss
Die Kassen werden verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 % zu senken. Gleichzeitig ist für Zahnersatz und Krankengeld nur von den Arbeitnehmern ein Zusatzbeitrag von 0,9 % aufzubringen. Die Arbeitgeber sparen 0,45 % Beitrag, die Arbeitnehmer müssen 0,45 % mehr zahlen.
| Bsp: | ||||
| 2004 | GKV Beitragssatz | 14,3 % | inkl. Krankengeldleistung | Arbeitgeberanteil | 7,15 % | Arbeitgeberanteil | 7,15 % |
| 07/2005 | GKV Beitragssatz | 13,4 % | ohne Krankengeldleistung | |
| Arbeitgeberanteil | 6,7 % | Arbeitnehmeranteil | 7,6 % | |
| inkl. 0,9% zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeldes | ||||
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
