Arzneimittel

Bislang waren bei Versicherten über 18 Jahren bestimmte Arzneimittel von der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Es wurden z.B. die Kosten für Arzneimittel gegen einfache Erkältungskrankheiten ebenso wenig übernommen wie die Kosten für Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheit.


Seit dem 01.01.2004 werden alle nicht verschreibungspflichtigen Arzeneimittel grundsätzlich nicht mehr erstattet. Auch die Kosten für Mittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (wie z.B. das potenzsteigernde Mittel "Viagra"), werden nicht mehr übernommen.


Ausnahme:


Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung chronischer Erkrankungen können auch solche Arzneimittel erstattet werden. Allerdings nur, wenn die Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.


verordnete Medikamente


Für jedes verordnete Medikament und für Verbandmaterial wird eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben. Maximal müssen 10 Euro pro Medikament zugezahlt werden. Die Zuzahlung darf nicht über den Kosten des Mittels liegen.

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