gesetzliche Krankenversicherung - Arzneimittel
 
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Arzneimittel

Bislang waren bei Versicherten über 18 Jahren bestimmte Arzneimittel von der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Es wurden z. B. die Kosten für Arzneimittel gegen einfache Erkältungskrankheiten ebenso wenig übernommen wie die Kosten für Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheit.


Seit dem 01.01.2004 werden alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr erstattet. Auch die Kosten für Mittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (wie z. B. das potenzsteigernde Mittel "Viagra"), werden nicht mehr übernommen.


Eine Ausnahme der generellen Nicht-Leistung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und für die Behandlung chronischer Erkrankungen. In diesen Fällen können auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet werden, allerdings nur, wenn die Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.


Verordnete Medikamente

Für jedes verordnete Medikament und für Verbandmaterial wird eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens jedoch von 5 EUR erhoben. Maximal müssen 10 EUR pro Medikament zugezahlt werden. Die Zuzahlung darf nicht über den Kosten des Mittels liegen.


Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr übernommen werden, erstatten z. T. die Tarife der Heilpraktiker Zusatzversicherung.


Onlinerechner Heilpraktiker Zusatzversicherung ...


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