Hilfsmittel

In der gesetzlichen Krankenversicherung hatten die Versicherten einen Leistungsanspruch auf die Erstattung der Kosten für Hilfsmittel. Allerdings wurden nur die Kosten für die einfachste Ausführung bis zu einem maximalen Festbetrag übernommen. Mehrkosten musste der Versicherte selbst tragen. Für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie hatten Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, eine Zuzahlung in Höhe von 20 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages zu leisten.


Für jedes Hilsmittel (z.B. Hörgerät, orthopädische Schuhe) muss seit dem 01.01.2004 eine Zuzahlung in Höhe von 10 % geleistet werden. Diese Zuzahlung muss jedoch mindestens 5 Euro betragen und darf nicht über 10 Euro liegen. In keinem Fall braucht der Patient mehr dazu bezahlen als das Mittel kostet.


Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz), ist eine Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit zu leisten. Allerdings ist die Zuzahlung auf maximal 10 Euro im Monat beschränkt.

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