gesetzliche Krankenversicherung - Sterilisation
 
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Sterilisation

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für alle nicht rechtswidrigen Sterilisationen übernommen.


Ab dem 1. Januar 2004 unterscheiden die gesetzlichen Krankenkassen zwischen medizinisch notwendiger Sterilisation und der Sterilisation im Rahmen der persönlichen Lebensplanung. Letztere muss der Versicherte nun selbst finanzieren.


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