Bislang wurden Gläser für verordnete Brillen und Kontaktlinsen in der gesetzlichen Krankenversicherung noch teilweise bezuschusst. Zu den Kosten des Brillengestells sowie für Sonderausstattungen (z. B. für Allergiker, Sportbrillen für den Schulsport) wurden von den gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine Zuschüsse gezahlt. Einen erneuten Anspruch auf einen Zuschuss hatten Patienten ab dem 14. Lebensjahr erst, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hatte.
Seit dem 1. Januar 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten mehr für Sehilfen oder Brillen.
Ausnahme:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte Menschen erhalten auch weiterhin Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen.
