Krankheitskosten - Teilversicherung
Teilkostenversicherungen beinhalten Leistungen z. B. für ambulante oder stationäre Heilbehandlung, für Zahnbehandlung oder Kurkosten. Diese Ergänzungsleistungen können entweder allein (selbständige Teilversicherung) oder zusätzlich zu einer anderen bestehenden Versicherung beim gleichen Versicherer (unselbständige Teilversicherung - z. B. Zahntarife) abgeschlossen werden.
siehe
Ambulante Ergänzungsversicherung
Doppelversicherung
Ehegattennachversicherung
Gegliedertes Krankenversicherungssystem
Kostenbelege
Kündigung des Versicherungsnehmers
Nachhaftung
Obliegenheitsverletzungen
Stationäre Ergänzungsversicherung
Versicherungsarten
Versicherungsfall
Zurück zur Lexikon Startseite