Ambulante Ergänzungsversicherung
Für gesetzlich Versicherte und deren Familienangehörige besteht die Möglichkeit, Kosten, die die GKV zunehmend nicht (mehr) übernimmt, durch eine ambulante Ergänzungsversicherung abzudecken.
In diesen Bereich fällt der Ausgleich der gesetzlichen Selbstbehalte für Zahnersatz, Zahnkronen, Sehhilfen und bei Auslandsaufenthalten. Seit dem 01.01.2004 dürfen auch die gesetzlichen Krankenkassen Ergänzungs- und Zusatztarife für ihre Versicherten anbieten.
siehe
Krankheitskosten - Teilversicherung
Krankheitskosten - Vollversicherung
Stationäre Ergänzungsversicherung
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