Beiträge im Alter
Die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren zu deutlichen Beitragssteigerungen sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung geführt. Um die Auswirkungen dieser Entwicklungen für ihre Versicherten - gerade im Alter - verträglich zu gestalten, hat die PKV eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. So kalkuliert die PKV ihre Beiträge nach dem Anwartschafts-Deckungs-Verfahren, das heißt: aus einem Teil der in jungen Jahren gezahlten Beiträge wird eine individuelle, finanzielle Reserve aufgebaut (Alterungsrückstellung).
Jede Generation sorgt damit für sich selbst. Darin unterscheidet sich die Kalkulation der PKV von der der GKV. Die GKV erhebt ihre Beiträge solidarisch und im Umlageverfahren. Die Beiträge werden im Wesentlichen in dem selben Jahr, in dem sie erhoben werden, wieder für Gesundheitsleistungen aufgewendet; ein Ansparen für die Zukunft gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Gerade von der sich hierzulande abzeichnenden demographischen Entwicklung wird daher ein erheblicher Druck auf die Beiträge der GKV-Versicherten ausgehen.
Die meisten PKV-Unternehmen haben in der Vergangenheit bereits Großteile ihrer Überschüsse ihren Versicherten wieder zugeführt. Seit dem 1.1.1995 ist dies gesetzlich festgeschrieben (siehe Erhöhte Zuschreibung zu den Alterungsrückstellungen).
siehe
Alterungsrückstellung
Anwartschaftsdeckungsverfahren
Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen
Beitrag PKV
Demographische Entwicklung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
10%iger Beitragszuschlag
Zuschreibung zu den Alterungsrückstellungen
Zurück zur Lexikon Startseite