Anwartschaftsdeckungsverfahren
Bei dem in der Privaten Krankenversicherung verwendeten Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren wird der Beitrag bei Versicherungsbeginn so kalkuliert, daßer unter ansonsten gleichen Voraussetzungen über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleibt.
Vereinfacht ausgedrückt heißt dies:
Der Versicherte erwirbt in jüngeren Jahren eine Anwartschaft darauf, daßsein BEITRAG im Grundsatz über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleibt.
Dazu wird in den Anfangsjahren der Laufzeit eines Krankenversicherungsvertrags ein Beitrag erhoben, der höher ist als das augenblickliche Risiko der betreffenden Person. Diese Differenz, der sogenannte Sparbeitrag, wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt. Später, wenn der zu entrichtende Beitrag aufgrund des gestiegenen Lebensalters - und damit in der Regel auch einer verstärkten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen - nicht mehr für die benötigten Versicherungsleistungen ausreicht, werden die in der Alterungsrückstellung angesammelten Mittel - für den Versicherten unbemerkt - zur Abdeckung dieser Finanzierungslücke eingesetzt. Damit werden Beitragssteigerungen aufgrund des Älterwerdens grundsätzlich ausgeschlossen.
Da jeder Versicherte die später fälligen Leistungen selber anspart, sorgt - anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherungen - jeder Versicherte im Prinzip für sich selbst vor.
Dies macht die PKV gegenüber der demographischen Entwicklung weitgehend unempfindlich. Allerdings kann auch das Anwartschaftsdeckungsverfahren unvorhersehbare Entwicklungen, wie z. B. die überdurchschnittlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und die nicht vorhersehbaren Steigerungen der Lebenserwartung nicht auffangen.
siehe
Alterungsrückstellung
Anwartschaftsversicherung
Beiträge im Alter
Demographische Entwicklung
Pflegeversicherungsbeitrag
Zurück zur Lexikon Startseite