Verkehrsrechtsschutz
Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet Leistungen für alle verkehrsrelevanten Bereiche.
Der Versicherungsschutz:
Die Verkehrsrechtsschutz bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter jedes Fahrzeuges welches auf ihn zugelassen ist . Dies gilt auch für Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen und als Mieter eines Selbstfahr-Vermietfahrzeuges zum vorübergehendem Gebrauch. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen dieser Motorfahrzeuge.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Der Versicherungsumfang
Für den Versicherungsnehmer besteht der Versicherungsschutz mit Ausnahme des Vertrags- und Sachenrechtsschutz auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als
- Fahrer von Fahrzeugen die weder ihm gehören, noch auf ihn zugelassen sind oder mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen sind
- Fußgänger
- Radfahrer
- Fahrgast
In gleicher Eigenschaft mitversichert sind folgende Personen:
- der Ehepartner oder sonstiger Lebenspartner, der in den Versicherungsschein eingetragen ist
- minderjährige Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
- ein Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt, dort gemeldet ist und sich im Ruhestand befindet.
Empfehlung:
Empfehlenswert ist diese reine Verkehrsrechtsschutzversicherung für:
- alle Personen die häufig, ob beruflich oder privat, geliehene oder gemietete fremde Fahrzeuge fahren
- diejenigen, die den Versicherungsschutz auf den Verkehrsbereich begrenzen wollen und auf die eines oder mehrere Fahrzeuge zugelassen sind