Rechtsschutzversicherung - Verkehrsrechtsschutz
 
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Verkehrsrechtsschutz

Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet Leistungen für alle verkehrsrelevanten Bereiche.


Der Versicherungsschutz:


Die Verkehrsrechtsschutz bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter jedes Fahrzeuges welches auf ihn zugelassen ist . Dies gilt auch für Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen und als Mieter eines Selbstfahr-Vermietfahrzeuges zum vorübergehendem Gebrauch. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen dieser Motorfahrzeuge.


Versicherte Leistungsarten



Der Versicherungsumfang


Für den Versicherungsnehmer besteht der Versicherungsschutz mit Ausnahme des Vertrags- und Sachenrechtsschutz auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als


  • Fahrer von Fahrzeugen die weder ihm gehören, noch auf ihn zugelassen sind oder mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen sind
  • Fußgänger
  • Radfahrer
  • Fahrgast

In gleicher Eigenschaft mitversichert sind folgende Personen:


  • der Ehepartner oder sonstiger Lebenspartner, der in den Versicherungsschein eingetragen ist
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
  • ein Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt, dort gemeldet ist und sich im Ruhestand befindet.

Empfehlung:


Empfehlenswert ist diese reine Verkehrsrechtsschutzversicherung für:


  • alle Personen die häufig, ob beruflich oder privat, geliehene oder gemietete fremde Fahrzeuge fahren
  • diejenigen, die den Versicherungsschutz auf den Verkehrsbereich begrenzen wollen und auf die eines oder mehrere Fahrzeuge zugelassen sind
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