Arbeitsrechtsschutz in der Arbeitsrechtsschutzversicherung
 
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Arbeitsrechtsschutz

Eine solche Versicherung kann sowohl für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige), als auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) in Betracht kommen.


Wenn Sie Arbeitnehmer sind, gewährt Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung, die aus einem Arbeitsverhältnis hervorgehen, insbesondere wenn Ihnen gekündigt wird,


  • bei Arbeitsendgeldfragen,
  • Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld,
  • dem Arbeitsschutz,
  • Schadensersatzfragen,
  • der Altersversorgung,
  • der Zeugniserteilung
  • oder für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderung, Versetzung oder Beihilfen im Krankheitsfall.
  • wenn Sie als Versicherungsnehmer Streitigkeiten mit Kollegen haben, kann dies teilweise auch vom Arbeitsrechtsschutz übernommen werden.

Sind Sie Arbeitgeber kann der Versicherungsschutz in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:


  • ein Mitarbeiter wurde wegen seines Verhaltens Kunden gegenüber von Ihnen mehrmals abgemahnt, dennoch blieben die Abmahnungen erfolglos und Sie sprachen die Kündigung für diesen Mitarbeiter aus. Nun erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage.
  • Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Das von Ihnen ausgestellte Zeugnis entspricht nicht seinen Vorstellungen und er schaltet einen Rechtsanwalt ein.

Nützlicher Hinweis:


Es ist wichtig zu wissen, dass in diesem Zusammenhang im arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss. Dies ist unabhängig vom Prozessausgang.



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