Wahl des Anwalts
Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles haben Sie freie Anwaltswahl. Wenn Sie es wünschen, ist Ihnen auch Ihr Rechtsschutzversicherer behilflich einen kompetenten Rechtsbeistand zu finden.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Anwälte. Ein darüber hinaus gehendes Honorar für den Rechtsanwalt wird nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Auch ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich möglich, allerdings müsste der Versicherungsnehmer die entstehenden Mehrkosten, die durch erneute Einarbeitung des neuen Anwalts entstehen, selbst tragen.