Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Wenn Sie sich wegen eines verkehrsrechtlichen oder eines anderen mit einem Buß- oder Verwarngeldes zu belegenden Verfahrens verteidigen müssen, erhalten Sie Versicherungsschutz durch den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz wird ebenfalls zwischen fahrlässig und vorsätzlich begangenen Taten unterschieden.
verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit
Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz gewährt bei verkehrsrechtlichen Verstößen auch dann Versicherungsschutz, wenn es um die Verteidigung gegen den Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Ordnungswidrigkeit geht.
Eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise
- das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- ein Rotlichtverstoß
- eine Geschwindigkeitsüberschreitung
Achtung
Ausgeschlossen aus dem Versicherungsschutz sind die Auseinandersetzungen wegen Halte- und Parkverstößen.