Rechtsschutzversicherung - Vorvertraglichkeit
 
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Vorvertraglichkeit

Es besteht kein Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, deren Anlass sich vor dem vertraglichen Versicherungsbeginn ereignet hat.


Die Rechtsschutzversicherungen bieten nur Versicherungsschutz für zukünftige gerichtliche Auseinandersetzungen.


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