Deckungssumme
In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung in Europa die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme (Versicherungssumme). Dies ist die Leistungsobergrenze und liegt meist bei 200.000 bis 250.000 Euro. Wenige Versicherer bieten auch unbegrenzte Deckung an.
Folgende Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen:
- die Gerichtskosten sowie Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des von Ihnen gewählten Rechtsanwaltes,
- Kosten für einen weiteren Anwalt, falls ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder größere Entfernungen zwischen dem Wohnort und Gerichtsstand liegen,
- Zeugengelder und Sachverständigenhonorare sowie Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss.
- Kosten der Reise des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen angeordnet ist.
- Kosten für eine Strafkaution können ebenfalls übernommen werden.
Bei Versicherern, die weltweiten Versicherungsschutz anbieten, gilt im nichteuropäischem Geltungsbereich eine niedrigere Deckungssumme (meistens 100.000 Euro) als im europäischen Geltungsbereich.