Rechtsschutzversicherung - Wer kann mit einem Vertrag versichert werden?
 
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Wer kann mit einem Vertrag versichert werden?

Über die Rechtsschutzversicherung sind neben Ihnen als Versicherungsnehmer auch Ihr Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder bis 25 Jahre, sofern sie keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen, mitversichert. Ferner kann auch Ihr Lebenspartner mitversichert werden, dazu ist die namentliche Nennung im Versicherungsschein notwendig.


Falls die volljährigen Kinder noch kein eigenes Fahrzeug besitzen, bieten einige Versicherer auch die Mitversicherung für den Verkehrsbereich an.


Bei Selbstständigen, die eine Berufs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind auch die im Betrieb beschäftigten Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.


Die in einer Rechtsschutzversicherung mitversicherten Personen, können generell nicht gegen Sie als Versicherungsnehmer und gegeneinander vorgehen.


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