Rechtsschutzversicherung - Straf- Rechtsschutz
 
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Straf- Rechtsschutz

Beim Straf-Rechtsschutz besteht der Versicherungsschutz von Anfang an für fahrlässig begangene Delikte:


  • In Ihrer Firma erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall. Daraufhin wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet weil Sie im Verdacht stehen, die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten zu haben.


  • Beim Verlassen des Büros wird eine brennende Kerze vergessen, aufgrund dessen ein Brand entsteht. Es wird gegen Sie wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht auch bei Delikten, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen worden sein können. Der Versicherungsschutz wird solange gewährt, wie Ihnen nur fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt wird und Sie nicht rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden.


  • Körperverletzung infolge einer Auseinandersetzung


Eine Besonderheit stellen die verkehrsrechtlichen Delikte dar:


Bei verkehrsrechtlichen Delikten gewährt der Straf-Rechtsschutz zunächst auch dann Versicherungsschutz wenn es sich um eine Tat handelt, die nur vorsätzlich begangen worden sein kann.
Zum Beispiel:


  • Sie fahren auf der Autobahn permanent zu dicht auf die vor Ihnen fahrenden Fahrzeuge auf, um diese zu veranlassen, die Fahrspur zu wechseln. Sie erhalten daraufhin einen Strafbefehl wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.


Wird im Laufe eines Verfahrens festgestellt, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, wird eine bereits erteilte Kostenübernahme nachträglich zurückgezogen, der Versicherungsschutz entfällt somit rückwirkend und sämtliche geleistete Zahlungen des Versicherers sind zurückzuzahlen.


Auch wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt wird oder es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt wird der Versicherungsschutz nicht rückwirkend gewährt.


Bei allen anderen Delikten, bei denen die Anklage auf eine vorsätzlich begangene Straftat, wie z.B. Mord, Raub, Unterschlagung oder Betrug lautet, wird von Anfang an kein Versicherungsschutz gewährt.


Somit sind verschiedene Varianten möglich:


  • Anklage wegen Vorsatz, Verurteilung wegen Vorsatz:


    Es besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz

  • Anklage wegen Vorsatz, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit:


    Es besteht die gesamte Zeit über Versicherungsschutz

  • Anklage wegen Vorsatz, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit:


    Anfänglich besteht kein Versicherungsschutz, dieser wird aber rückwirkend gewährt

  • Anklage wegen Fahrlässigkeit, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit:


    Es besteht die gesamte Zeit über Versicherungsschutz

  • Anklage wegen Fahrlässigkeit, später erfolgt eine Verurteilung wegen Vorsatz:


    Versicherungsschutz und Kostenübernahme bestehen so lange, bis sich der Vorwurf von Fahrlässigkeit auf Vorsätzlichkeit ändert, ab diesem Zeitpunkt sind die Kosten selbst zu tragen.

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